Di., 27.10.2026 , 14:52 Uhr

Verendete Tauben: Paramyxovirus im Landkreis Kelheim nachgewiesen

Das Landratsamt des Landkreises Kelheim informiert über den Nachweis einer Krankheit bei zwei toten Tauben in Langquaid.

Das Veterinäramt Kelheim informiert, dass in Langquaid das Paramyxovirus bei zwei toten Tauben (Newcastle-Krankheit) nachgewiesen worden ist.

Vorangegangen waren mehrere Meldungen von Bürgern über kranke und verendete Tauben im Bereich des Marktplatzes und der Feuerwehr. Das Veterinäramt Kelheim hat daraufhin mehrere dieser Tauben zur Untersuchung in die Pathologie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim gebracht. Dort wurde in der virologischen Untersuchung das Paramyxovirus bei zwei Tieren nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis am Montag (26.10.).

Das Veterinäramt Kelheim geht davon aus, dass die Virusinfektion die Todesursache der wildlebenden Tauben war.

Das Paramyxovirus wird von Taube zu Taube leicht übertragen und ist europaweit verbreitet. Im Vordergrund der Erkrankung stehen Störungen des Zentralen Nervensystems. Die Erkrankung kommt bei allen Rasse-, Stadt- und Wildtauben vor und ist in der Regel nicht heilbar.

Haltern von Geflügel wird geraten, den Kontakt ihrer Tiere mit Tauben zu unterbinden, da das Paramyxovirus der Tauben auf Hühner und Puten übertragen werden kann. Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten (FLI-Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“). Insbesondere sollten Wildvögel wie Tauben oder Krähen keinen Zugang zu Futter haben. Da das Paramyxovirus der Tauben mit dem Virus der Newcastle-Krankheit der Hühner und Puten verwandt ist, wird auch auf die bestehende Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit bei Hühnern und Puten hingewiesen. Diese Impfung schützt auch vor dem Paramyxovirus.

Taubenhaltern wird die Impfung gegen die Paramyxovirose zum Schutz ihrer Tiere empfohlen, eine Impfpflicht wie bei Hühnern und Puten besteht hier jedoch nicht.

Bei Kontakt mit toten Tauben sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden (z.B. das Tragen von Handschuhen, Händewaschen), da das Virus auch auf den Menschen übertragbar ist und leichte Grippesymptome oder eine Bindehautentzündung verursachen kann.

Da im Bereich des Kirchturmes in Langquaid nach wie vor kranke und tote Tiere gesichtet wurden, wurden am heutigen Dienstag (27.10.) erneut Tauben zur Abklärung nach Oberschleißheim gebracht.

In diesem Zusammenhang werden alle Geflügelhalter außerdem gebeten, ihre Geflügelhaltung (egal ob gewerblich oder Hobbyhaltung) wie vorgeschrieben dem Veterinäramt Kelheim zu melden. Die Kenntnis jeder Haltung ist für die Abarbeitung von Tierseuchenfällen unabdingbar.

Weitere Information zur Newcastle-Krankheit stehen auf der Homepage des LGL zur Verfügung.

 

Pressemitteilung des Landratsamtes Kelheim / MF

 

Foto: Symbolbild

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