Fr., 19.06.2020 , 13:57 Uhr

Urteil: Todesschütze von Abensberg kommt in die Psychiatrie

Nach den tödlichen Schüssen in Abensberg im Landkreis Kelheim im vergangenen Herbst ist für den Täter wegen einer psychischen Erkrankung vor dem Landgericht Sicherungsverwahrung angeordnet worden.

Der Richter legte ihm am Freitag Totschlag und versuchten Totschlag im Zustand der Schuldunfähigkeit zur Last.

Der 42-jährige Kosovare war schon kurz nach der Tat in einer Psychiatrie untergebracht worden. Er hatte im Oktober vor einem Supermarkt in Abensberg (Landkreis Kelheim) einen 39-jährigen Landsmann erschossen und einen weiteren schwer verletzt. Das Motiv war unklar. Im Prozess hatte der Mann geschwiegen. Gegenüber dem psychiatrischen Gutachter sagte er, innere Stimmen hätten ihm befohlen zu schießen, hieß es im Verlauf der Verhandlung.

 

dpa

 

Urteil: Psychiatrie für Todesschütze von Abensberg

 

Unsere Berichte zur Tat:

Regensburg: Mutmaßlicher Todesschütze von Abensberg vor Gericht
Abensberg: Mordprozess beginnt am 8. Juni
Bluttat in Abensberg: Mann in psychiatrischer Klinik
Nach Bluttat in Abensberg: Polizei sucht Zeugen
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