Mo., 29.03.2021 , 12:23 Uhr

Urteil rechtskräftig: 23-Jähriger aus dem Landkreis Cham hat rechtsgerichteten Anschlag geplant

Das Urteil ist rechtskräftig: Weil ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Cham einen rechtsgerichteten Anschlag geplant hatte, muss er zwei Jahre in Haft. Dieses Urteil wurde bereits Anfang Dezember 2020 am Landgericht Nürnberg-Fürth gefällt. Der Angeklagte hatte aber Revision eingelegt, welche er jetzt aber zurückgenommen hat. 

Der Angeklagte war unter anderem Mitglied der rechtsterroristischen Gruppe «Feuerkrieg Division». In deren Chatgruppe teilte er seine Pläne für einen Anschlag. Am 4. Dezember wurde er vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann aus der Gegend von Cham (Oberpfalz) vorhatte, sich aus Einzelteilen ein Sturmgewehr zusammenzubauen und eine größere Anzahl von Menschen zu töten. Einen konkreten Plan habe es jedoch nicht gegeben, auch die dafür notwendige Waffe war noch nicht fertig.

 

Angeklagter hatte die Anschlagspläne abgestritten

Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei trotz der psychischen Erkrankung des Mannes nicht in Betracht gekommen, dafür sei die Sozialprognose für den Verurteilten, besonders hinsichtlich einer Wiederholungsgefahr, nicht günstig genug, sagte der Vorsitzende der Staatsschutzkammer am Nürnberger Landgericht, Bernd Zuber. Der 23-Jährige wird zudem nach seiner Haftentlassung unter Führungsaufsicht gestellt – diese kann bis zu fünf Jahre dauern. Seit mehr als zehn Monaten sitzt er bereits in Untersuchungshaft.

Der Oberpfälzer war seit 2019 in der Chatgruppe des rechtsgerichteten Terrornetzwerks «Feuerkrieg Division» aktiv. Dort habe sich der isoliert im Haus seiner Eltern lebende Mann hervorheben wollen und erklärt, er wolle einen «Ort der Andacht» auswählen, an dem er zum «Heiligen» werde – ein Synonym in der Chatgruppe für das Verüben von Attentaten. Er habe sich das Manifest des antisemitischen Attentäters von Halle heruntergeladen – diesen in der Chatgruppe aber als «Versager» tituliert.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der junge Mann selbst hatte eingeräumt, sich Waffenteile für ein Sturmgewehr AK-47 besorgt zu haben, jedoch die Anschlagspläne verneint. Er habe mit der Waffe in einem Schützenverein schießen wollen, gab er an. Das Gericht wertete dies lediglich als Schutzbehauptung.

Die «Feuerkrieg Division» ist eine international vernetzte Terrororganisation, die sich den Kampf gegen unter anderem Ausländer, Andersgläubige und Homosexuelle zum Ziel gesetzt hat. Ihre Wurzeln hat sie in den USA, Ableger sind neben Deutschland in Großbritannien und den baltischen Ländern bekannt.

 

Oberlandesgericht Nürnberg/dpa/MB

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