Do., 13.06.2019 , 14:17 Uhr

Urteil: Kükentöten als rechtmäßig bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)

Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 per Erlass stoppen wollen. Zwei Brütereien aus NRW klagten dagegen. Jedes Jahr werden in Deutschland laut Bundeslandwirtschaftsministerium rund 45 Millionen männlicher Küken nach dem Schlüpfen getötet. Sie sind für die Zucht von Legehennen überflüssig und eignen sich auch nicht für die Mast.

Auch Bayern reagiert:

 

Nach dem Urteil zum massenhaften Töten von männlichen Küken des Bundesverwaltungsgerichts hat das CSU-geführte bayerische Agrarministerium ein schnelles Ende der umstrittenen Praxis gefordert. „Auch wenn sich das Gericht nicht zu den Übergangsfristen geäußert hat: Klar ist, dass das Kükentöten schnellstmöglich beendet werden muss“, sagte ein Ministeriumssprecher in München. Dazu müssten die Verfahren zur Geschlechtsbestimmung oder die Züchtung von Zwei-Nutzungs-Hühnern jetzt rasch zur Praxisreife geführt und flächendeckend etabliert werden. Zwei-Nutzungs-Hühner können sowohl zum Eierlegen als auch zum Schlachten gehalten werden.

Die Leipziger Richter hatten am Donnerstag zuvor das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei als weiter zulässig eingestuft (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).

Aus Sicht des Ministeriums ist dieser Punkt längst erreicht: „Die Geflügelwirtschaft hat sich bereits vor Jahren gemeinsam mit der Wissenschaft und unterstützt von der öffentlichen Hand auf den Weg gemacht, um Alternativen zum Kükentöten zu entwickeln“, sagte der Sprecher. Mit den Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei und der Zucht von Zwei-Nutzungs-Hühnern beispielsweise stünden Möglichkeiten zur Verfügung, das Töten zu beenden. „Diese Möglichkeiten müssen jetzt auch schnellstmöglich flächendeckend genutzt werden.“ Darüber hinaus müssten aber auch die Verbraucher mitmachen und den Mehrpreis für entsprechende Eier akzeptieren.

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