Rund 80.000 Euro soll der frühere Bürgermeister der oberpfälzischen Gemeinde Wenzenbach veruntreut haben. In Regensburg wurde er heute zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Dem 66-Jährigen wurde Untreue in vier besonders schweren Fällen vorgeworfen. Er soll das Geld im Zusammenwirken mit seinem Kämmerer veruntreut haben. Auch am letzten Prozesstag ging es um die Auszahlung von Geld für nicht genommene Urlaubstage sowie um nicht korrekt abgeführte Lohnsteuer.
Urteil: 1 Jahr auf Bewährung
Gegen 12:30 Uhr war es soweit: Das Gericht sprach das Urteil gegen den Wenzenbacher Ex-Bürgermeister. Schmid erhält ein Jahr auf Bewährung wegen Untreue in drei besonders schweren Fällen. Zusätzlich muss er noch 5.000 Euro an den VKKK zahlen und die Prozesskosten tragen.
Video: Wenzenbachs ehemaliger Bürgermeister wird wegen Untreue verurteilt
Staatsanwaltschaft forderte 1,5 Jahre auf Bewährung
Kurz nach Prozessbeginn hat die Staatsanwaltschaft am Freitag ihr Plädoyer verlesen. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollte der ehemalige Wenzenbacher Bürgermeister ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung erhalten. Zusätzlich sollte er 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Laut Staatsanwaltschaft habe Schmid in seiner Funktion als Bürgermeister die Augen verschlossen, die Vorschriften hätten ihn nicht interessiert.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung sah den Fall jedoch anders als die Staatsanwaltschaft und forderte Freispruch für Schmid. Der Bürgermeister müsse sich auf seinen Geschäftsleiter verlassen können, hieß es mit Blick auf den bereits im Juni verurteilten Kämmerer. Schmid sei zudem kein Vorsatz nachzuweisen.
Der frühere Bürgermeister hatte die Vorgänge zum Prozessauftakt zwar grundsätzlich eingeräumt. Er gab dabei aber an, er habe sich damals voll und ganz auf seinen Kämmerer verlassen. Der Kämmerer war wegen der Vorfälle bereits Ende Juni zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 10 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Mann hatte in dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt.
Als Zeuge im jetzigen Prozess hatte der Kämmerer ausgesagt, er habe Problembereiche angesprochen. Diese habe der Bürgermeister jedoch nicht wahrnehmen wollen und etwa betreffend der Lohnsteuer betont, diese zahle die Gemeinde.
dpa/LS/MF