Fr., 09.06.2017 , 08:33 Uhr

Urteil gegen Osnabrück: Zuschauer-Teilausschluss und Geldstrafe

Der VfL Osnabrück muss in seinem ersten Heimspiel in der neuen Saison in der 3. Fußball-Liga auf zahlreiche Zuschauer verzichten. Zudem muss der Club aus Niedersachsen wegen Vergehens seiner Fans 11 000 Euro Strafe zahlen. Das entschied am Donnerstag das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach einer mündlichen Verhandlung. Das Gremium änderte damit ein vorangegangenes Einzelrichterurteil vom 4. Mai.

«Wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger in zwei Fällen wird die Zuschauerzahl in der Ostkurve beim ersten Heimspiel der neuen Runde in der 3. Liga auf 2500 begrenzt», hieß es in einer DFB-Mitteilung. Zudem gelte im gesamten Stadion ein Banner- und Transparente-Verbot, «von dem nur die Banner der Gäste im Gästebereich ausgenommen sind».

Von den 11 000 Euro Geldstrafe kann der Verein 5000 Euro «für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden». Dies muss der VfL bis zum 31. Oktober dem DFB nachzuweisen. Osnabrück stimmte dem Urteil ebenso zu wie der DFB-Kontrollausschuss. Es ist damit rechtskräftig.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels bei Jahn Regensburg am 25. März war im Osnabrücker Stehplatzbereich unter einer großen Fahne und später dann im ganzen Block eine große Anzahl an Bengalischen Feuern von vermummten Zuschauern abgebrannt worden. Bei dem Urteil spielte auch ein Vorfall aus dem Spiel der Osnabrücker bei den Sportfreunden Lotte am 29. April eine Rolle. Damals waren aus dem Zuschauerbereich der Gäste zwei gefüllte Plastikbecher in Richtung eines Lotter Spielers geworfen worden.

Foto: Archivbild

dpa/MF

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