Nicht mehr lange und für viele beginnt wieder die schönste Zeit des Jahres. Hotelzimmer oder Campingplatz, Flug- oder Bahnreise sind gebucht, um einige Tage der Hektik des Alltags zu entfliehen. Und um die Erinnerungen an die erholsame Zeit möglichst lange wach zu halten, wird aus den Urlaubsländern das eine oder andere Andenken mitgebracht.
Aber darf man auch alles bedenkenlos mit nach Hause nehmen?
Die Leiterin des Hauptzollamts Regensburg, Regierungsdirektorin Margit Brandl rät allen Urlaubern: „Bereits vor Reiseantritt sollte man sich über die wichtigsten Bestimmungen informieren, sodass der Urlaub erholsam und ohne Ärger mit dem Zoll zu Ende gehen kann.
Neben dem Internetauftritt www.zoll.de steht besonders für Touristen die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“, mit integriertem Freimengenrechner, zur Verfügung. Der Zugriff ist auch im Ausland kostenfrei.“
Aus Nicht EU-Ländern dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von 300,– € (Einreise per Bahn oder Pkw) bzw. 430,– € (Einreise mit Flugzeug, Schiff) abgabenfrei eingeführt werden. Bei Reisenden unter 15 Jahren darf der Warenwert insgesamt 175,– € nicht überschreiten.
Die Wert- und Mengengrenzen gelten auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln.
Zusätzlich ist noch zu beachten, dass mitgeführte Barmittel ab einem Betrag von 10.000,– € oder mehr bei der Einreise in die Europäische Union (EU) oder Ausreise aus der EU eigen-ständig und ohne Aufforderung schriftlich beim Zoll anzumelden sind. Innerhalb der EU muss beim Grenzübertritt mitgeführtes Bargeld ab 10.000,– € oder mehr nur nach Aufforderung mündlich angezeigt werden.
Neben den zu beachtenden Beschränkungen für Tabakwaren, Alkohol usw. sollte vor allem darauf geachtet werden, keine Erzeugnisse aus geschützten Tieren und Pflanzen zu erwer-ben. Welche Arten geschützt sind und welche Behörden im jeweiligen Land zuständig sind, kann über das Internet abgefragt werden. Auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz (www.bfn.de) können die wichtigsten Informationen abgerufen werden.
Pressemeldung/MF