Fr, 03.06.2016 , 13:29 Uhr

Unwetter-Schäden im Landkreis Kelheim: Diese Hilfen gibt es

Die Bayerische Staatsregierung hat heute zur Unterstützung der Geschädigten, die sich aufgrund der Naturkatastrophe im Mai/Juni 2016 in einer persönlichen individuellen bzw. wirtschaftlichen Notlage befinden, eine Finanzhilfeaktion „Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016“ eingeleitet und die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen.

 

Dabei wird zwischen folgenden Förderprogrammen unterschieden:

 

  1. Sofortgeld

Versicherungsleistungen werden auf das Sofortgeld angerechnet.

 

Die Abwicklung (Antragstellung, Auszahlung) des Sofortgeldes erfolgt über die jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Antragsformulare sind bei den jeweiligen Gemeinden oder dem Landratsamt erhältlich. Weiterhin sind diese auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter Aktuelles abrufbar.

 

  1. Soforthilfen
  2. a)        Soforthilfen Haushalt/Hausrat (für Ersatzbeschaffungen)
    bei Versicherbarkeit (Elementarschäden) bis zu 2.500 €, ansonsten bis zu 5.000 € je Haushalt

(Antragstellung: Mieter/selbstnutzende Eigentümer)

 

  1. b)        Soforthilfen Ölschäden an Gebäuden
    25 % des Schadens => bei Versicherbarkeit (Elementarschäden) höchstens 5.000 €, ansonsten höchstens 10.000 € je Wohngebäude

(Antragstellung: Eigentümer/dinglich Nutzungsberechtigter)

 

Versicherungsleistungen werden auf die Soforthilfe angerechnet.

 

  1. Zu den Notstandsbeihilfen nach den Härtefondsrichtlinien erfolgen demnächst Informationen.

 

Weitere Finanzhilfen (z. B. für landwirtschaftliche Nutzflächen) sind momentan nicht bekannt; nähere Auskünfte hierzu erteilt ggf. das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg.

 

Zur Umsetzung dieser Beschlüsse hat heute eine Besprechung unter Federführung von Landrat Dr. Faltermeier stattgefunden, an der der Geschäftsleiter Johann Auer, der Kreiskämmerei Reinhard Schmidbauer, die Ansprechpartnerin für die Schadensabwicklung Sabine Krückl, der Kreisbaumeister Konrad Schwendner und Pressesprecher Heinz Müller teilnahmen. In dieser Besprechung wurde eine schnelle und unbürokratische Abwicklung beschlossen.

 

Die Abwicklung der Soforthilfen (Nr. 2) erfolgt beim Landratsamt – Kreiskämmerei. Antragsformulare können bei uns direkt sowie bei den Gemeindeverwaltungen erworben werden. Weiterhin sind diese auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter Aktuelles abrufbar.

 

Im Rahmen der Soforthilfen (Nr. 2) ist eine Schadensfeststellung von Seiten der beim Landratsamt Kelheim eingerichteten Schadenskommission erforderlich. Es ist beabsichtigt, dass die Schäden in den betroffenen Gebäuden ab 06.06.2016 aufgenommen werden. Wir bitten die Geschädigten daher, ihre Schäden im Vorgriff auf die Ortsbesichtigungen zu dokumentieren (Fotos, usw.).

 

Ansprechpartner beim Landratsamt -Kreiskämmerei- sind:

 

 

  1. Zur Feststellung der durch die Unwetter mit Hochwasser/Überschwemmungen am 28./29. Mai 2016 verursachten Schäden hat sich der Landkreis Kelheim entschlossen, eine Schadenskommission entsprechend der Richtlinie über einen Härtefonds zur Gewährung finanzieller Hilfen bei Notständen durch Elementarereignisse (Härtefondsrichtlinien – HFR) in der Fassung der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 6. September 2011 einzurichten.

 

 

Die Schadenskommission dient der Vorbereitung und Meldung der entstandenen finanzhilfefähigen Schäden bei der Regierung von Niederbayern, die diese wiederum dem Staatsministerium der Finanzen meldet.

 

  1. Am Montag, den 06.06.2016 werden sich Vertreter der betroffenen Gemeinden zu einem ersten Abstimmungsgespräch im Landratsamt Kelheim treffen.

 

 

Pressemitteilung/MF

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