Die Bayerische Staatsregierung hat heute zur Unterstützung der Geschädigten, die sich aufgrund der Naturkatastrophe im Mai/Juni 2016 in einer persönlichen individuellen bzw. wirtschaftlichen Notlage befinden, eine Finanzhilfeaktion „Unwetter mit Hochwasser im Mai/Juni 2016“ eingeleitet und die entsprechenden Haushaltsmittel zugewiesen.
Dabei wird zwischen folgenden Förderprogrammen unterschieden:
Versicherungsleistungen werden auf das Sofortgeld angerechnet.
Die Abwicklung (Antragstellung, Auszahlung) des Sofortgeldes erfolgt über die jeweiligen Gemeindeverwaltungen. Antragsformulare sind bei den jeweiligen Gemeinden oder dem Landratsamt erhältlich. Weiterhin sind diese auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter Aktuelles abrufbar.
(Antragstellung: Mieter/selbstnutzende Eigentümer)
(Antragstellung: Eigentümer/dinglich Nutzungsberechtigter)
Versicherungsleistungen werden auf die Soforthilfe angerechnet.
Weitere Finanzhilfen (z. B. für landwirtschaftliche Nutzflächen) sind momentan nicht bekannt; nähere Auskünfte hierzu erteilt ggf. das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg.
Zur Umsetzung dieser Beschlüsse hat heute eine Besprechung unter Federführung von Landrat Dr. Faltermeier stattgefunden, an der der Geschäftsleiter Johann Auer, der Kreiskämmerei Reinhard Schmidbauer, die Ansprechpartnerin für die Schadensabwicklung Sabine Krückl, der Kreisbaumeister Konrad Schwendner und Pressesprecher Heinz Müller teilnahmen. In dieser Besprechung wurde eine schnelle und unbürokratische Abwicklung beschlossen.
Die Abwicklung der Soforthilfen (Nr. 2) erfolgt beim Landratsamt – Kreiskämmerei. Antragsformulare können bei uns direkt sowie bei den Gemeindeverwaltungen erworben werden. Weiterhin sind diese auf der Homepage des Landkreises Kelheim unter Aktuelles abrufbar.
Im Rahmen der Soforthilfen (Nr. 2) ist eine Schadensfeststellung von Seiten der beim Landratsamt Kelheim eingerichteten Schadenskommission erforderlich. Es ist beabsichtigt, dass die Schäden in den betroffenen Gebäuden ab 06.06.2016 aufgenommen werden. Wir bitten die Geschädigten daher, ihre Schäden im Vorgriff auf die Ortsbesichtigungen zu dokumentieren (Fotos, usw.).
Ansprechpartner beim Landratsamt -Kreiskämmerei- sind:
Die Schadenskommission dient der Vorbereitung und Meldung der entstandenen finanzhilfefähigen Schäden bei der Regierung von Niederbayern, die diese wiederum dem Staatsministerium der Finanzen meldet.
Pressemitteilung/MF