Der 44-jährige Fahrer gab an, in den Niederlanden Schnittblumen geladen zu haben und sich jetzt auf dem Rückweg nach Südosteuropa zu befinden. Verbotene Gegenstände wie Waffen oder Drogen habe er aber nicht dabei.
Bei der anschließenden Kontrolle des Aufliegers durch die Further Zöllner stellte sich jedoch heraus, dass diese Aussage nicht ganz mit der Realität übereinstimmte:
Im linken Staukasten des Aufliegers befanden sich, versteckt unter den Schnittblumen, insgesamt fünf Kartons mit jeweils zwei Feuerwerksbatterien der Kategorie 3 mit einem Gesamtgewicht von 65 Kilogramm.
Weder an den Kartons noch auf den Feuerwerksbatterien waren die erforderlichen Kennzeichnungen des Bundesamtes für Materialforschung- und prüfung angebracht.
Da der Fahrer die notwendigen Papiere, die zum Transport derartiger Pyrotechnik berechtigen, nicht vorlegen konnte, stellten die Further Zöllner die Feuerwerkskörper sicher und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein.
Hauptzollamt Regensburg