Sa., 28.05.2022 , 08:27 Uhr

Kind leicht verletzt

Unfall in Freizeitpark bei Cham: Gab es technische Mängel am Fahrgeschäft?

Die Nutzung der Bahn wurde bis auf Weiteres untersagt - der Eigentümer des Freizeitparks will Beschwerde einlegen.

Mehrere Kinder nutzten Fahrzeuge einer Kartbahn in einem Freizeitpark nahe Cham. Hierbei kam es zu einem Unfall, bei dem sich eines der Kinder leicht verletzte. Es ergaben sich Anhaltspunkte für erhebliche technische Mängel an der Bahn und den Fahrzeugen, die von den Kindern genutzt wurden.

Durch die Polizeiinspektion Cham wurde deshalb ein technischer Gutachter hinzugezogen. Aufgrund der bestehenden Gefahr durch unzulängliche Fahrzeuge und Einbauten an der Bahn wurde die Nutzung der Bahn bis auf weiteres untersagt. Der Eigentümer des Freizeitparks folgte den polizelichen Anordnungen nur widerwillig. 

 

PI Cham

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