Mi., 06.11.2019 , 14:37 Uhr

Umweltschutz: Bundeskabinett beschließt Plastiktüten-Verbot

Die Bundesregierung hat ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. „Plastiktüten sind der Inbegriff von Ressourcenverschwendung: Sie werden aus Rohöl hergestellt und sie oft nur wenige Minuten genutzt“, so die Umweltministerin Svenja Schulze. 

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesumweltministerin , in dem es um die typischen Tüten, die man im Supermarkt oder anderen Geschäften beim Bezahlen bekommt und die in aller Regel inzwischen etwas kosten – nicht um Müllbeutel oder andere, die nicht zur Verpackung gedacht sind. Auch sogenannte bio-basierte und bio-abbaubare Tüten sollen verboten werden. Ausgenommen sind aber die besonders dünnen Tütchen etwa für Obst und Gemüse sowie stabilere Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern.

Übergangsfrist von 6 Monaten

Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Bundestag sich mit dem Gesetz befassen. Wenn es Bundestag und Bundesrat passiert hat, soll es noch eine rund sechsmonatige Übergangsfrist für die Tüten geben, um Restbestände in den Läden abzubauen.

Schulze hatte ein Verbot von Plastiktüten zunächst nicht geplant, weil es eine Vereinbarung ihres Ministeriums mit großen Teilen des Handels gab, diese nur noch gegen Geld an Kunden auszugeben. Das hat in den vergangen Jahren dazu geführt, dass sehr viel weniger Tüten verbraucht wurden – pro Kopf im Jahr 2018 nur noch rund 20, 2015 waren es noch 68 gewesen. Es sei allerdings nicht zu erwarten, dass der Verbrauch auf der Grundlage dieser Vereinbarung noch signifikant sinken werde.

 

Pressemitteilung dpa

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