Mo., 23.05.2022 , 16:52 Uhr

Ukraine-Rückkehrer: Muss das Landratsamt informiert werden?

In den letzten Tagen erreichen das Landratsamt Regensburg zahlreiche Anfragen zur Rückkehr von ukrainischen Staatsangehörigen in ihr Heimatland. Die Geflüchteten selbst, ihre Vermieter oder Gastgeber, die die ukrainischen Staatsangehörigen aufgenommen hatten, wollen wissen, ob es einer Mitteilung zum beabsichtigten Wegzug beispielsweise an das Ausländer- oder Sozialamt im Landratsamt bedarf.

Die Landkreisverwaltung teilt dazu mit, dass sich die Heimkehrwilligen vor Ausreise beim Sozialamt des Landkreises telefonisch (Tel. 0941 4009-378 ) oder per E-Mail an Soz-Asyl@landratsamt-regensburg.de vom Leistungsbezug abmelden sollten, sofern sie Leistungen beantragt hatten. Ab 01.06.2022 muss diese Abmeldung dann aufgrund des Zuständigkeitswechsels für Sozialleistungen beim Jobcenter Landkreis Regensburg (E-Mail: Jobcenter-LK-Regensburg.Ukraine@jobcenter-ge.de) erfolgen.

Eine zusätzliche Abmeldung bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes ist nicht erforderlich. Hier ist es ausreichend, wenn das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde informiert wird. Die Ausländerbehörde wird dann von dort automatisch über den Wegzug unterrichtet.

Landkreis Regensburg

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