Fr., 24.02.2023 , 13:46 Uhr

Überwachungszone wegen Geflügelpest betrifft auch Landkreis Regensburg

Ein Geflügelpest-Ausbruch im Landkreis Landshut betrifft auch Teile des Landkreises Regensburg.

Das Landratsamt des Landkreises Regensburg teilt mit, dass sich die Überwachungszone, die nach einem Geflügelpest-Ausbruch in Rottenburg an der Laaber eingerichtet wurde, bis in den Landkreis Regensburg erstreckt. So umfasst sie in der Gemeinde Schierling folgende Ortsteile:

Ab 25. Februar, 0:00 Uhr gilt dort für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände eine Aufstallungspflicht. Das Landratsamt teilt aber auch mit, dass derzeit nur wenige Hobbygeflügelhalter betroffen sind, die jeweils weniger als 20 Tiere halten.

MF

Die Mitteilung des Landkreises Regensburg

Nach einem bestätigten Geflügelpest-Ausbruch in Rottenburg an der Laaber (Landkreis Landshut) wird rund um den befallenen Betrieb eine Überwachungszone festgelegt, die sich auch auf Teile des Landkreises Regensburg erstreckt. Die Überwachungszone umfasst im Gemeindebereich Schierling die Ortsteile Wahlsdorf, Birnbach und Oberbirnbach bei Herrngiersdorf. Einer Anordnung des Landratsamtes Regensburg zufolge gilt dort ab 25. Februar, 0 Uhr, eine Aufstallungspflicht für alle privaten und gewerblichen Geflügelbestände. Aktuell betroffen sind wenige Hobbygeflügelhalter mit jeweils unter 20 Tieren.

 

Allgemeinverfügung auf der Webseite

Die Halter in der Überwachungszone sind verpflichtet, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen unterzubringen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Landkreisbehörde finden Sie auf www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/gesundheit-verbraucherschutz/veterinaerwesen-lebensmittelhygiene/.

 

Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen

Neben der Aufstallungspflicht müssen folgende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen innerhalb der Überwachungszone eingehalten werden: Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen Bestand innerhalb dieser Zone hinein- noch herausgebracht werden. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten ist vor allem auch auf Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu sowie auf Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Halter von kleineren Geflügelbeständen bis einschließlich 100 Stück Geflügel sind verpflichtet, ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen.

 

Meldepflicht auch für private Geflügelhalter

Auch für private Halter von Hühnern, Gänsen oder Enten besteht eine Meldepflicht. Kontakt: veterinaeramt@lra-regensburg.de oder telefonisch unter 0941 4009-520.

Das Landratsamt möchte noch einmal daran erinnern, dass bereits seit November 2022 (Allgemeinverfügung vom 25.11.2022) landkreisweit ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gilt. Zudem gilt seitdem im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel (Gartenvögel sind hier nicht gemeint). Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (wie etwa Wildenten, Wildgänse und Schwäne) sowie größere Wildvögel (etwa Möwen und Reiher) dem Veterinäramt zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auch auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de ) unter dem Stichwort Geflügelpest verfügbar.

Pressemitteilung Landratsamt Regensburg

 

Foto: Symbolbild

Das könnte Dich auch interessieren

16.04.2026 Neue Verstärkung für die Polizei in der Oberpfalz Am Mittwoch begrüßte Polizeivizepräsident Robert Fuchs im Polizeipräsidium Oberpfalz die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Oberpfalz. 25.03.2026 IKEA ruft Kerzen wegen Brandgefahr zurück Der Möbelhändler IKEA ruft die SMÖJTRÄD Lüsterkerzen, duftneutral, 25 Zentimeter, zurück. 20.03.2026 Oberpfalz: „Keyless-Go“ im Visier von Autodieben – Polizei gibt Tipps zum Schutz „Keyless-Go“-Diebstahl in der Oberpfalz Die Zahl der Diebstähle von Autos mit „Keyless-Go“-Technologie schwankt laut Polizei zwar von Jahr zu Jahr, liegt in der Oberpfalz aber seit längerer Zeit auf einem vergleichbaren Niveau. Aus Sicht der Polizei gibt es deshalb keinen Anlass zur Sorge wegen ungewöhnlich hoher Fallzahlen. In diesem Jahr wurden allerdings bereits mehrere Fälle 18.03.2026 Weniger Verletzte und Tote bei Verkehrsunfällen in Bayern im Januar 2026 Nach vorläufigen Angaben der Polizei wurden im Januar 31.072 Unfälle registriert. Das sind 6,8 Prozent mehr als im Januar 2025. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, deutlich.Weniger Unfälle mit Personenschaden In 2.514 Fällen kamen Personen zu Schaden. Das entspricht einem Rückgang um 12,4 Prozent im Vergleich zum