Fr., 05.09.2014 , 14:48 Uhr

Überfallartige Vergewaltigung fand nicht statt

Umfangreiche und aufwändige Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, in enger Koordination mit der Staatsanwaltschaft Regensburg zog die Anzeige einer 22-jährigen Frau aus Regensburg nach sich. Diese gab an am 27.07.2014 das Opfer einer brutalen Vergewaltigung geworden zu sein.

Wie die Ermittlungen nun ergaben, kam es nicht zu der geschilderten überfallartigen Vergewaltigung mit Entführung durch drei unbekannte Männer.

Die Frau hatte am 27.07.2014, gegen 03.00 Uhr, bei der Polizeiinspektion Regensburg Süd Strafanzeige erstattet. Ihren damaligen Schilderungen zufolge sei sie gegen 00.30 Uhr, im Bereich der  Isarstraße bei einem nächtlichen Spaziergang von drei unbekannten Männern abgepasst und in ein Fahrzeug gezerrt worden. Nach einer kurzen Fahrt sei sie von einem der Männer entkleidet und vergewaltigt worden. Danach habe man sie an den Ausgangsort zurückgebracht und im Bereich der Isarstraße nackt aus dem Fahrzeug gestoßen, von wo aus sie zu ihrer in der Nähe liegenden Wohnung gelaufen sei.

Auf Grund der bei der geschilderten Tat erlittenen Verletzungen musste die 22-Jährige eine Woche in einem Regensburger Krankenhaus verbringen.

Mit dem Einsatz von starken Polizeikräften und der Einbindung der Öffentlichkeit durch die Medien über Wochen hinweg war nach den  drei beschriebenen Männern, dem bei der Tat benutzten Fahrzeug und der Kleidung der 22-jährigen Auszubildenden gefahndet worden –  bis dato ohne Erfolg.

Zeitgleich liefen aufwändigste  kriminaltechnische Untersuchungen und die personalintensiven Ermittlungen der dazu  gegründeten „EG Isarstraße“. Dies mit äußerster Sensibilität, war man sich doch der Tragweite des geschilderten Tatablaufs für das junge Opfer bewusst.

Mit dem jetzigen Kenntnisstand sind weitere Ermittlungen zu den mutmaßlichen Tätern nicht mehr erforderlich und die Fahndungsmaßnahmen, insbesondere die beiden veröffentlichten Phantombilder von zwei mutmaßlichen Tätern, gegenstandslos.

Weitergehende Auskünfte zu den Hintergründen der Anzeigenerstattung sind derzeit nicht möglich, da die Ermittlungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind.

Im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsfahndung zu dem geschilderten Geschehen, das in der Bevölkerung verständlicherweise für erhebliches Aufsehen und Beunruhigung gesorgt hat bedanken sich Polizei und Staatsanwaltschaft für das kooperativen Verhalten der Bevölkerung, gerade was das Hinweisaufkommen betrifft.

pm

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