Di., 31.12.2019 , 11:42 Uhr

Über 500 illegale Feuerwerkskörper aus Tschechien durch Bundespolizei sichergestellt

Am Samstagabend, kurz vor Mitternacht, wollten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen in Schönsee ein Fahrzeug mit Münchner Autokennzeichen kontrollieren. Als die Fahrzeuginsassen, vier junge Männer aus der Landeshauptstadt München im Alter von 18 und 19 Jahren, die Polizeistreife bemerkten, wollten sie sich der Kontrolle entziehen, flüchteten zunächst und warfen dabei an verschiedenen Stellen drei große Beutel aus dem Beifahrerfenster.

Erst nachdem die Beamten Blaulicht und Martinshorn einsetzten, blieb das Fahrzeug stehen. Den Tatverdächtigen war wohl bewusst, dass sie gegen das Gesetz verstießen. Hierfür sprich auch die Tatsache, dass sie für die Einreise allem Anschein nach keinen Straßenübergang, sondern einen grenzüberschreitenden Wanderweg nutzten. Hierdurch wollten sie wohl die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle minimieren, was in diesem Falle jedoch nicht mit Erfolg gekrönt war.

Die Beamten stellten in den Beuteln insgesamt rund 550 Böller mit einem Gesamtgewicht von über 13 kg, die zuvor in der Tschechischen Republik gekauft und dann in das Bundesgebiet eingeführt wurden, fest. Eine Böllerart war zwar mit einem CE-Zeichen und der Kategorie P 1 gekennzeichnet, so dass zunächst der Eindruck von erlaubnisfreien Böller erweckt wurde. Bei genauer Inaugenscheinnahme wurde allerdings festgestellt, dass die aufgedruckte Gewichtsangabe mehr als das Vierfache vom tatsächlichen Gewicht der Böller abwich, es sich deshalb um eine gefälschte Kennzeichnung und somit um erlaubnispflichtige Böller handelte.

In der Vergangenheit wurden bei eingeführten Feuerwerkskörper schon mehrfach gefälschte Kennzeichnungen festgestellt.  Die Bundespolizei rät deswegen: Finger weg von Feuerwerkskörpern aus Tschechien. Gefälschte Kennzeichnungen sind nur schwer erkennbar. Nicht geprüfte Feuerwerkskörper sind häufig mangelhaft verarbeitet und können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Erfahrungsgemäß häufen sich in den letzten Tagen kurz vor Sylvester die Feststellungen von unerlaubt eingeführten Feuerwerkskörper entlang der bayerisch-tschechischen Grenze.

Die verbotenen Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Gegen die vier Münchner wird Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet.

PM Bundespolizei

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