Mi., 09.09.2026 , 14:14 Uhr

Tödlicher Messerangriff

U-Haft statt Psychiatrie nach Attacke in Regensburger Bank

Bei dem Raubüberfall starb ein Bankmitarbeiter. Wenig später stand die Frage im Raum, ob der mutmaßliche Täter schuldunfähig sein könnte. Was der Gutachter derzeit darüber denkt.

Nach der tödlichen Messerattacke in einer Regensburger Bank wartet der Tatverdächtige nun doch in einem Gefängnis statt in einem psychiatrischen Krankenhaus auf seinen Prozess. Der Unterbringungsbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Regensburg aufgehoben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Stattdessen wurde ein Haftbefehl erlassen. Zuvor hatte die «Mittelbayerische Zeitung» darüber berichtet.

Damit kehrt der junge Mann, der im Juli bei einem Raubüberfall einen Bankmitarbeiter erstochen haben soll, ins Gefängnis zurück. Er war bereits nach seiner Festnahme zunächst in Untersuchungshaft gewesen, aber schon kurz darauf aufgrund einer ersten, kurzen Einschätzung eines Gutachters in die Psychiatrie gebracht worden.

Gutachter sieht keine Schuldunfähigkeit

Nun jedoch ergab eine neue, weiterhin vorläufige Einschätzung eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen, dass bei dem Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat weder eine Schuldunfähigkeit noch eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen habe. Gegen den zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Deutschen wird wegen Mordes und der versuchten schweren räuberischen Erpressung ermittelt.

Er soll die Bankfiliale im Regensburger Westen mit einem Küchenmesser betreten und einem Mitarbeiter einen Zettel vorgelegt haben, mit dem er Geld forderte. Wenige Sekunden später soll er mit dem Messer mehrfach auf den Bankangestellten eingestochen haben, der kurz darauf an seinen Verletzungen starb. Auch weil sich noch andere Menschen im Gebäude befanden, waren stundenlang Hunderte Polizisten im Einsatz, darunter auch Spezialkräfte.

 

dpa

 

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