Do, 19.02.2015 , 16:40 Uhr

"Tschechischer Tag" für die Further Polizei

Interesse weckte bei den Fahndern der PI Furth im Wald ein von einem 34-jährigen Mann gesteuerter älterer Kastenwagen mit tschechischer Zulassung. Im Rahmen der Kontrolle stellen die Beamten fest, dass die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrgestellnummer und die  tatsächliche im Fahrzeug eingeprägte Nummer nicht identisch waren. Auf Vorhalt räumte er ein, dass sein Ford Transit kaputt ging und er sich deshalb einen baugleichen neuen Wagen kaufte. Um sich die Zulassungskosten zu sparen, nahm er einfach die Kennzeichen vom defekten Bus ab und brauchte sie am neuen Wagen an. Die Rechnung mit den damals gesparten Kosten geht nun nicht auf. Das eingeleitete Verfahren mit dem hieraus resultierenden Strafbefehl wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz/Abgabenordnung und fehlender Zulassung,  wird diese um einiges übersteigen. Das Fahrzeug wurde aus dem Verkehr gezogen und die Kennzeichen sichergestellt.

Im Bereich von Cham kontrollierten am Mittwochvormittag die Fahnder ein tschechisches Fahrzeug.  Der 36-jährige tschechische Pkw-Fahrer konnte zwar einen in Tschechien ausgestellte Führerschein vorweisen, jedoch ergab eine genauere Überprüfung, dass dieser keine Gültigkeit in Deutschland hatte. Auf Grund von  Drogendelikten war ihm das Recht von dieser in Deutschland Gebrauch zu machen durch das Landratsamt Cham aberkannt worden. Bei Aberkennungen durch deutsche Fahrerlaubnisbehörden wird auf den Führerscheinen ein entsprechender Vermerk angebracht. Zufällig hatte er diesen „gekennzeichneten“ Führerschein verloren und wies nun bei der Kontrolle ein „sauberes“ Ersatzdokument vor. Seine auf dem Beifahrersitz befindliche Lebenspartnerin und zugleich Halterin des Fahrzeuges, war ebenfalls wegen deliktgleicher Taten die Fahrerlaubnis aberkannt worden. Nun müssen sich beide, der Fahrer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Halterin wegen Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, vor Gericht verantworten. Der Ersatzführerschein wurde zum Zwecke der erneuten Eintragung der Aberkennung der Fahrerlaubnis sichergestellt und der Führerscheinstelle übersandt.

MK/ pm

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