Bei der Einreise aus Tschechien wurden in den letzten Tagen vereinzelt gefälschte Corona-Testbescheinigungen vorgelegt. Die Polizei warnt dringend davor, solche Bescheinigungen zu verwenden. Es drohen empfindliche strafrechtliche Sanktionen, wie beispielsweise hohe Geldstrafen.
Mit Einführung vorübergehender Grenzkontrollen zum 14.02.2021 ist eine Einreise aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland grundsätzlich nur nach erfolgter digitaler Einreiseanmeldung sowie mit einem negativen Corona-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich. Oberstes Ziel der eingeführten Kontrollen ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Virus-Mutationen.
In wenigen Fällen (niedriger, zweistelliger Bereich) wurden bei der Einreise gefälschte Testbescheinigungen festgestellt. Dem gegenüber stehen mehrere Tausend kontrollierte Personen bei der Einreise, bei denen die erforderlichen Voraussetzungen ordnungsgemäß vorlagen.
So kamen beispielsweise am Samstag, 20.02.2021 vier Personen im Alter zwischen 18 und 36 Jahren am Grenzübergang Waidhaus in einem Pkw zur Einreise aus der Tschechischen Republik. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass es sich bei den vorgezeigten negativen Corona-Testnachweisen um Fälschungen handelt.
Am vergangenen Montag händigte ein tschechischer Lastwagenfahrer einen vermeintlich negativen Corona-Test bei der Grenzkontrolle am Grenzübergang Eschlkam aus. Nachdem sich verschiedene Hinweise auf eine Fälschung ergaben, gestand der 35-jährige Tscheche, dass er den Test im Internet für 200 Euro erworben hatte. In diesem Blanko-Dokument wechselte er jeden 2. Tag das Testdatum aus. Den Kraftfahrer erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung mit empfindlichen Sanktionen, wie beispielsweise eine hohe Geldstrafen.
Die Ermittlungen der Schleierfahnder in diesem Fall dauern noch an. Insbesondere wird versucht, in Zusammenarbeit mit der Polizei der Tschechischen Republik die Verkäufer dieser falschen Testergebnisse zu ermitteln. Weitere ähnliche Verdachtsfälle werden derzeit über das Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf zu überprüfen.
Versuche, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen, werden durch die zuständigen Staatsanwaltschaften streng geahndet.
Für die Verwendung einer gefälschten Bescheinigung werden auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaften Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet und bei den Beschuldigten, sofern sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, Sicherheitsleistungen in bis zu vierstelliger Höhe erhoben.
Motive für die Nutzung der Fälschungen können beispielsweise die Ersparnis von Kosten für die notwendigen Tests in Tschechien sein oder sich auch in langen Wartezeiten, die aufgrund einer hohen Auslastung an den Teststationen vor der Bundesgrenze entstehen, begründen. Dadurch ergeben sich auch höhere Risiken für die kontrollierenden Beamten da durch die gefälschten Dokumente eine vorliegende Corona-Infektion verschleiert werden könnte.
Die Polizei appelliert zum Schutz aller an die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Verstöße werden konsequent und mit empfindlichen Strafen geahndet.
PP Oberpfalz/PI Furth im Wald/MB