Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Vorsitzende Richter Michael Hammer verwies bereits darauf, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder wegen Totschlags in einem minderschweren Fall denkbar sei.
Der tote Säugling war am ersten Weihnachtsfeiertag in einer Mülltonne entdeckt worden. Laut Obduktion hatte das Mädchen nach der Geburt mindestens eine halbe Stunde oder eine Stunde gelebt. Es starb durch Ersticken oder Unterkühlung oder durch eine Kombination aus beidem. Der Anklage nach tötete die Frau das Kind aus «krasser Eigensucht», um wegen der verheimlichten Schwangerschaft nicht als Lügnerin zu gelten und um ihre neue Wohnsituation in einer WG nicht zu gefährden.
Vor Gericht schwieg die Angeklagte. Direkt nach der Tat hatte sie zunächst gesagt, es habe sich um eine Totgeburt gehandelt, später sagte sie, sie habe das Kind für tot gehalten. Richter, Verteidiger und Staatsanwalt hatten vor Gericht mit dem Rechtsmediziner und einer Gynäkologin die Frage diskutiert, ob man ein atmendes Neugeborenes etwa eine Stunde lang für tot halten könne.
dpa