Gewinnspiele – Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für unentgeltliche und entgeltliche Gewinnspiele von TVA Ostbayern

 

1. Der Teilnehmer an Gewinnspielen von TVA Ostbayern erklärt sich mit den folgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

2. Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es Bestandteil des Programms oder der Webseite von TVA Ostbayern ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.

 

3. Die Teilnahme an Gewinnspielen von TVA Ostbayern ist in der Regel telefonisch zu den normalen Tarifen im deutschen Festnetz möglich. Bei Gewinnmöglichkeiten, die die Verwendung von Mehrwertdiensten mit einer maximalen Gebühr von 0,50 Euro aus dem deutschen Festnetz voraussetzen, werden die Teilnehmer ausdrücklich und deutlich im Vorfeld im Programm von TVA Ostbayern darauf aufmerksam gemacht. Die Verwendung von Mehrwertdiensten qualifiziert das Gewinnspiel als entgeltliches Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Deutschland. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen von TVA Ostbayern ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Sie sind ebenso von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

 

4. Sofern TVA Ostbayern explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf postalischem Weg oder elektronisch möglich.

 

5. Mitarbeiter von TVA Ostbayern sowie deren Angehörige sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen des Senders ausgeschlossen.

 

6. TVA Ostbayern darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders. Zudem behält sich TVA Ostbayern das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von TVA Ostbayern ab.

 

7. Gewinn ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung – also sämtliche weiterführende Leistungen – nur dann Bestandteil des Preises, sofern diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternativer Preis, eine Auszahlung des Preises in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

 

8. Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand, der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde.

 

9. TVA Ostbayern ist zu jeder Zeit bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.

 

10. Nachdem ein Großteil der ausgelobten Preise von Drittfirmen und Partnern gesponsert wird, übernehmen diese in vielen Fällen auch die Zustellung der Gewinne. TVA Ostbayern übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises.

 

11. Minderjährige unter 14 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

12. Für unsere Gewinnspiele auf Facebook gilt: Das Gewinnspiel steht nicht in Verbindung mit Facebook, sondern wird ausschließlich von TVA ausgerichtet.