Do., 02.04.2026 , 09:05 Uhr

Tegernheim: Gemeindebereich gehört ab 8. April zur Polizeiinspektion Wörth a. d. Donau

Ab 8. April 2026 gehört der Gemeindebereich Tegernheim zur Polizeiinspektion Wörth a. d. Donau, während sich für Bürgerinnen und Bürger laut Polizeipräsidium Oberpfalz bei Erreichbarkeit, persönlicher Ansprechbarkeit und Sicherheit nichts ändert.

Im Gemeindebereich Tegernheim ändert sich die polizeiliche Zuständigkeit. Ab 8. April 2026 ist die Polizeiinspektion Wörth a. d. Donau für den Ort zuständig. Hintergrund ist eine Reorganisationsmaßnahme des Polizeipräsidiums Oberpfalz.

Zuständigkeit in Tegernheim wird neu geregelt

Das Polizeipräsidium Oberpfalz passt die Zuständigkeitsbereiche der Polizeiinspektionen Wörth a. d. Donau und Neutraubling an. Dabei wechselt der Gemeindebereich Tegernheim zum 8. April 2026 in den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Wörth a. d. Donau.

Die Maßnahme wird am 08. April 2026 um 12:00 Uhr umgesetzt.

Ziel der Maßnahme im Bereich Tegernheim

Mit der Anpassung will das Polizeipräsidium Oberpfalz die vorhandenen polizeilichen Ressourcen effizienter einsetzen. Gleichzeitig soll eine ausgewogene Arbeitsbelastung der beiden Dienststellen erreicht werden.

Nach Angaben des Präsidiums ist die Entscheidung Teil einer fortlaufenden Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen. Damit sollen die Anforderungen an eine moderne und bürgernahe Polizeiarbeit erfüllt werden.

Keine Nachteile für Bürgerinnen und Bürger in Tegernheim

Für die Bevölkerung in Tegernheim soll die Änderung keine negativen Folgen haben. Laut Mitteilung gibt es keine Einschränkungen bei der Sicherheit oder bei der polizeilichen Betreuung. Die Polizei bleibt weiterhin rund um die Uhr erreichbar.

Polizei bleibt weiterhin persönlich ansprechbar

Auch nach der Umstellung bleibt die persönliche Ansprechbarkeit der Polizei bestehen. Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin vor Ort an die Polizei wenden.

Keine Änderungen beim Personal

Mit der neuen Zuständigkeit sind laut Mitteilung keine Personalverschiebungen verbunden. Am Personalbestand der betroffenen Dienststellen ändert sich nichts.

Freie Wahl der Polizeidienststelle bleibt bestehen

Für Bürgerinnen und Bürger gilt auch weiterhin die freie Wahl der Polizeidienststelle. Das bedeutet: Die Bevölkerung kann sich unabhängig von der neuen Zuständigkeit weiterhin an jede beliebige Polizeidienststelle wenden.

PP Oberpfalz / FH

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