Mi, 21.08.2019 , 17:51 Uhr

Sulzbach-Rosenberg: Streit unter Hundebesitzern eskaliert

In der Oberpfalz in Sulzbach-Rosenberg ist ein Streit unter Hundebesitzern völlig aus dem Ruder gelaufen. Nach einem Gerangel der beiden Vierbeiner gab es Zoff zwischen einer 61-Jährigen und einem 74-Jährigen, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Der Senior habe sich dabei sehr rüde verhalten. Die Frau regte sich dabei derart auf, dass sie mit „Schnappatmung“ reagierte, wie es hieß.

Die Pressemitteilung der Polizei:

 Auf dem Geh- und Radweg entlang der Rosenbachstraße kam es am Dienstagvormittag (20.08.2019) gegen 11.00 Uhr zu einer Begegnung zwischen zwei Vierbeinern, die mit einer Strafanzeige gegen einen der Hundehalter ihr vorläufiges Ende fand.

Zu dieser Zeit führte eine 61jährige Herzogstädterin ihre Mischlingshündin angeleint auf dem Trottoir in Richtung Erzhausstraße sparzieren, als ihr ein 74jähriger Fußgänger entgegenkam, der einen Terrier-Mischling an der Leine führte. Während die Frau einen unmittelbaren Körperkontakt ihrer Hundedame mit dem agilen Rüden unbedingt vermeiden wollte und dies dem 74jährigen gegenüber auch deutlich kundtat, ignorierte Letzterer das Ansinnen der Frau und gab seinem Hund Leine. Bei dem anschließenden Gerangel der beiden Vierbeiner behielt die Hündin die Oberhand, das Leinenwerk der Tiere verstrickte sich ineinander.

Mit der Niederlage seines Rüden allerdings wollte sich der Rentner offenbar nicht abfinden und schritt zur Tat. Dabei soll er die Mischlingshündin an Geschirr und Nackenfell gepackt, hochgehoben und gewürgt haben. Nach Aussagen der 61jährigen habe die Hündin anschließend noch einen mit Wucht geführten Handschlag an der Schnauze einstecken müssen. Vom Umgang mit ihrer Hündin geschockt, setzte bei der Hundebesitzerin nach eigenem Bekunden Schnappatmung ein.

Das rüde Verhalten des 74jährigen zeigte die Herzogstädterin am frühen Nachmittag des gleichen Tages bei der örtlichen Polizeiinspektion an. Die Ordnungshüter ermitteln nun gegen den Senioren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

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