Mo., 31.10.2016 , 13:50 Uhr

Süße Versuchung: 540 Honigwaben illegal eingeführt

Ganze 90 Kartons mit insgesamt 540 Stück illegal eingeführter Honigwaben griffen Kontrollbeamte des Hauptzollamts Regensburg in den vergangenen Tagen auf der Autobahn A 3 in der Nähe von Neumarkt auf.

Bei der Kontrolle der Waren wurde zwischen Fenstern und Holzregalen die süße Fracht im Laderaum entdeckt. Außer einer türkischen Rechnung konnte der niederländische Fahrer des Kleintransporters keine weiteren Verzollungs- oder lebensmittelrechtlichen Unterlagen vorweisen. Zudem verwickelte er sich bei der Befragung zunehmend in Widersprüche, insbesondere die Herkunft des Honigs betreffend und lenkte so das Interesse der Zöllner weiter auf sich. Der Fahrer gab schließlich an, dass es sich um eine Überschussproduktion handelt, die er „per Handschlag“ von einem bulgarischen Bauern abgenommen hat.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Fahrer den Honig „schwarz“ und ohne Prüfung der Genusstauglichkeit durch die lokalen Behörden in der Türkei gekauft hat und ihn in den Niederlanden als Lebensmittel verkaufen wollte.

Der Honig wurde vorerst sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und eines Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz eingeleitet.

 

Hintergrund:

Der Handel mit sicheren und bekömmlichen Lebensmitteln ist ein wichtiger Aspekt für die Gewährleistung der Gesundheit und des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen der ihr zustehenden Befugnisse wirkt die deutsche Zollverwaltung bei der Überwachung der Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln aus Ländern, die nicht der EU angehören, mit. Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Drittländern müssen die Anforderungen des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts ebenso erfüllen, wie die in der Gemeinschaft produzierten Lebensmittel. Ergeben sich im Rahmen einer Kontrolle oder Warenbeschau Anhaltspunkte, die die Genussfähigkeit der Lebensmittel in Frage stellen oder werden die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt, werden die Waren in Absprache mit den zuständigen Landesbehörden sichergestellt.

 

pm/LS

 

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