Damit die Nutzung der Flächen sicher erfolgen kann, sind folgende Vorgaben unbedingt zu beachten:
- Nur eigene Flächen mähen: Bewirtschafter dürfen grundsätzlich nur ihre eigenen Flächen mähen. Sollen Flächen eines anderen Nutzungsberechtigten beerntet werden, ist dessen formlose schriftliche Zustimmung erforderlich. Ein Formblatt hierfür steht unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/kreisverband/oberpfalz zur Verfügung
- Mahd anmelden: Vor Beginn der Arbeiten muss die Mahd formlos aber schriftlich beim zuständigen Anwohnermanagement unter Angabe der konkreten Flächen angemeldet werden. Eine aktuelle Übersicht der zuständigen Ansprechpartner ist beim Bayerischen Bauernverband erhältlich.
- Freigabe abwarten: Mit der Mahd darf erst nach der Freigabe durch den zuständigen Anwohnermanager begonnen werden. Dies dient insbesondere der Sicherheit von Mensch und Tier.
- Frist beachten: Die Mahd und Aberntung muss bis einschließlich 30. August 2026 abgeschlossen sein. Danach gilt für die Flächen wieder das bestehende Betretungsverbot.
- Eigenes Risiko: Die Mahd und Ernte erfolgt auf eigenes Risiko. Die Arbeiten dürfen zudem nicht zu Behinderungen der laufenden Bauarbeiten am SuedOstLink führen.
Gerade angesichts der anhaltenden Dürre und der damit verbundenen Futterknappheit bietet die Möglichkeit zur Nutzung der Zwischenbegrünung eine wichtige Entlastung für die betroffenen Betriebe vor Ort. Der Bayerische Bauernverband begrüßt daher die so kurzfristig geschaffene Möglichkeit, den vorhandenen Aufwuchs zur Futtergewinnung nutzen zu können.
Bayerischer Bauernverband