Di., 31.03.2015 , 15:34 Uhr

Sturm: Bahn stellt Fernverkehr in Bayern ein

Aufgrund des Sturmtiefs „Niklas“ kommt es im Bahnverkehr in Bayern derzeit zu massiven Einschränkungen. Reisende müssen mit erheblichen Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Der Fernverkehr im Freistaat ist aktuell eingestellt. Bei der S-Bahn München ist der Betrieb ebenfalls deutlich eingeschränkt. Bis auf Weiteres fahren lediglich die Züge der S-Bahn-Linie 4 zwischen Ostbahnhof und Puchheim sowie der Linie 8 zwischen Westkreuz und Ostbahnhof. Dadurch wird die Stammstrecke ungefähr im 10-Minuten-Takt bedient.

Im Regionalverkehr kommt es auf zahlreichen Strecken zu Behinderungen. Die Strecke zwischen Augsburg und München ist aufgrund eines massiven Oberleitungsschadens bei Mering komplett gesperrt, ebenso die Strecken München – Landshut sowie München – Ingolstadt. Auch zwischen München und Garmisch-Partenkirchen bzw. Kochel/Oberammergau ist kein Zugverkehr möglich. Um Kollisionen mit Bäumen oder Ästen zu vermeiden, ist der Regionalverkehr bis voraussichtlich 20 Uhr lediglich mit maximal 80 Stundenkilometer unterwegs.
Aktuelle Informationen zur Betriebslage in Bayern finden Reisende im Internet unter www.bahn.de/aktuell oder mobil über die App DB Navigator. Ebenso informiert der Streckenagent, der unter www.bahn.de/streckenagent kostenlos abonniert werden kann.
Wo es möglich ist, wird die Bahn einen Schienenersatzverkehr anbieten. Bayernweit sind zusätzliche Mitarbeiter im Einsatz, um Reisende zu unterstützen.

Fahrgäste, die aufgrund von sturmbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

Pressemeldung/MF

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