Mo, 06.04.2020 , 09:48 Uhr

Studie: Kurzarbeit kann Wirtschaftseinbruch fast halbieren

Laut einer Studie kann Kurzarbeit in Zeiten der Coronakrise den Wirtschaftseinbruch halbieren.

Kurzarbeit reduziert den durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang der Wirtschaftsleistung 2020 um rund 45 Prozent gegenüber einem Szenario ohne Kurzarbeit. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., erstellt von der IW Consult GmbH. Dies belege „eindrücklich die Wirksamkeit der Kurzarbeit“, sagte der vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Das Instrument habe sich bereits während der Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt und werde dies auch in der Corona-Krise tun, sagte Brossardt. Der entscheidende positive Effekt sei „das schnellere Hochfahren der Produktion nach der Krise, weil die Unternehmen ihre Belegschaft halten können.“ In Ländern ohne Kurzarbeit müssten gekündigte Arbeitnehmer nach der Krise erst wieder neu eingestellt werden. „Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld“, sagte Brossardt.

Zusätzlich verschaffe die Kurzarbeit den Unternehmen „die dringend benötigte Liquidität zur Überbrückung der Durststrecke“ und reduziere die Gefahr von Insolvenzen. Sie sei „unerlässlich für die Beschäftigungs- und Unternehmenssicherung“.

Die Auswertung berechnet, ausgehend von einem Basisszenario, den negativen Effekt der Corona-Krise auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands mit und ohne Nutzung der Kurzarbeit. „Kurzarbeit ist unerlässlich für die Beschäftigungs- und Unternehmenssicherung. Sie erlaubt auch einen zügigen Neustart der Wirtschaft nach der Krise. In anderen Ländern, die nicht über dieses arbeitsmarktpolitische Instrument verfügen, müssen die gekündigten Arbeitnehmer erst wieder eingestellt werden – das kostet nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld“, kommentiert Brossardt.

„Die Auswertung belegt eindrücklich die Wirksamkeit der Kurzarbeit angesichts der negativen konjunkturellen Perspektiven und der schweren wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus. Für unsere Unternehmen ist insbesondere die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit wichtig. Der negative Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung kann dadurch gemindert werden“, erläutert Brossardt.

Die vbw unterstützt bayerische Unternehmen bei der Beantragung von Kurzarbeit: https://www.vbw-bayern.de/corona

 

dpa

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

25.02.2024 Bayerische Förderinitiative zu Long- und Post-COVID liefert weitere wichtige Ergebnisse Bei den vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention geförderten Forschungsprojekten zu Long- und Post-COVID liegen nun weitere wichtige Ergebnisse vor. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Sonntag hingewiesen. 15.01.2024 Acht Apotheken sollen Corona-Medikament illegal weiterverkauft haben Weil sie das Corona-Medikament Paxlovid illegal ins Ausland verkauft haben sollen, wird gegen mehrere Apothekerinnen und Apotheker in Bayern ermittelt. «Über die Zahl der unterschlagenen Packungen Paxlovid kann derzeit nur spekuliert werden», sagte ein Pressesprecher der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) in Nürnberg am Montag. «Wir sind erst am 25.10.2023 Bayern: AfD scheitert mit Klage gegen einstige Corona-Regeln im Landtag Der Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte damals für Mitarbeiter und Abgeordnete Regeln erlassen, wie sie auch im normalen öffentlichen Leben galten, etwa eine Maskenpflicht oder ein Mindestabstandsgebot. Zudem wurde der Zugang für Besucher beschränkt. Dagegen wehrten sich die AfD-Fraktion und ein AfD-Abgeordneter vergeblich: Der Verfassungsgerichtshof wies nach einem Eilantrag 2020 nun auch die gesamte Klage 02.08.2023 Urteil: Corona-Einreisequarantäne in Bayern war teils unwirksam Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsätzlich nicht geeignet, den für eine Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begründen, teilte ein Sprecher zu dem Urteil am Mittwoch in München mit. Die für unwirksam erklärte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen