Di., 10.09.2013 , 15:39 Uhr

«Strohballen-Mörder» kehrt freiwillig zurück: Festnahme in Amsterdam

Fast vier Wochen war ein verurteilter Mörder aus Niederbayern auf der Flucht. Aus Brasilien meldet er sich per Youtube-Video und kündigt seine Rückkehr an. Bei seiner Ankunft in Amsterdam klicken die Handschellen. Der 34-Jährige sitzt nun in Auslieferungshaft.

Amsterdam/Straubing (dpa) – Die haarsträubende Flucht eines in Deutschland verurteilten Mörders ist beendet. Der 34-Jährige aus Niederbayern kehrte am Dienstag freiwillig aus Brasilien nach Europa zurück. Bei seiner Ankunft am Dienstagmittag am Amsterdamer Flughafen sei der Mann von niederländischen Polizisten festgenommen worden, sagte ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA). Der als «Strohballen-Mörder» bekanntgewordene Mann sitzt jetzt in Auslieferungshaft.

Der 34-Jährige war im vergangenen Dezember zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg hatte er im Februar 2007 seinen aus Habgier Onkel getötet und die Leiche zwischen Strohballen in der Nähe des Straubinger Tierparks abgelegt. Aber das Oberlandesgericht Nürnberg hatte im März den Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben – bis zur Entscheidung über seine Revision beim Bundesgerichtshof. Als die Karlsruher Richter das Urteil bestätigten, erfuhr dies der 34-Jährige drei Tage vor der Staatsanwaltschaft und floh. Die Polizisten, die ihn Mitte August in seiner Wohnung in Niederbayern abholen wollten, klingelten vergebens.

Bereits vor einigen Tagen hatte der verurteilte Mörder von Brasilien aus in einem Youtube-Video angekündigt, nach Deutschland zurückkehren zu wollen. Nach LKA-Angaben saß der Mann ohne Polizeibegleitung in der Maschine von São Paulo nach Amsterdam. Als der 34-Jährige nach der Landung die Maschine verließ, klickten die Handschellen. Unterstützt wurde die niederländische Polizei von Zielfahndern des LKA.

Strafrechtliche Folgen hat die Flucht des Mörders nicht. Der Haftbefehl war schließlich vom OLG ohne Auflagen aufgehoben worden. «Wie sich die Flucht aber auf eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung auswirkt, bleibt abzuwarten», hatte zuvor bereits Klaus-Dieter Fiedler von der Staatsanwaltschaft Straubing erläutert. Eine lebenslange Haftstrafe kann nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

dpa

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