Mo., 19.08.2024 , 16:29 Uhr

Straubing: Bezirk Niederbayern zur Flucht von vier BKH-Insassen

Am Samstagabend sind vier Männer aus dem Bezirksklinikum in Straubing geflüchtet. Der Bezirk Niederbayern hat sich jetzt dazu geäußert.

Am Samstag, den 17. August, gelang es vier Patienten des Bezirkskrankenhauses Straubing-Lerchenhaid, aus der forensischen Klinik zu entkommen. Der Vorfall wird derzeit intensiv untersucht. Aufgrund der Flucht und der damit verbundenen Gruppendynamik werden die vier Patienten als gefährlich eingestuft. Dennoch gehen Ärzte und Sicherheitskräfte nicht davon aus, dass sie ohne konkreten Anlass Dritte gefährden oder verletzen.

Für die Stadt Straubing wird keine erhöhte Gefahrenlage angenommen. Die Polizei appelliert jedoch an die Bürgerinnen und Bürger, verdächtige Beobachtungen zu melden und die Patienten nicht anzusprechen. Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bezirk Niederbayern oberste Priorität.

 

Der Fluchtverlauf

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ereignete sich die Flucht am späten Samstagabend. Den vier Patienten gelang es, einen Mitarbeiter zu überwältigen und ihn mit einem spitzen Gegenstand zu bedrohen. Sie zwangen ihn, sich in den Bereich der Sicherheitsschleuse zu begeben. Obwohl der äußere Sicherheitsbereich durch vier hintereinander geschaltete Türen gesichert war, gelang es den Patienten, diese Bedrohung zu nutzen, um den Mitarbeiter zur Öffnung der Türen zu zwingen.

 

Bedrohung des Mitarbeiters

Die Täter bedrohten den bereits leicht verletzten Mitarbeiter mit dem Tod, falls die Türen nicht geöffnet würden. Aufgrund dieser lebensbedrohlichen Situation wurden die Türen schließlich geöffnet, und die Patienten flohen. Der Mitarbeiter wurde zurückgelassen und medizinisch betreut. Umgehend wurde die Polizei informiert und die Fahndung nach den flüchtigen Patienten eingeleitet.

 

Hintergrund der Patienten

Die Patienten befanden sich gemäß § 64 StGB in einer „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“. Sie waren auf einer Station untergebracht, die für Kriseninterventionen und Therapieabbrüche im Bereich Sucht vorgesehen ist. Die Verurteilungen der Patienten umfassten Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Drogenmilieu. Bei drei Patienten war ein Abbruch der Therapie geplant, während einer sich zur Krisenintervention in der Klinik befand.

 

Stellungnahme des Chefarztes

Prof. Dr. Joachim Nitschke, Chefarzt des Bezirkskrankenhauses Straubing, äußerte sich erleichtert darüber, dass der Mitarbeiter nicht schwerer verletzt wurde.

„Er ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen und es geht ihm den Umständen entsprechend körperlich gut“, erklärte Nitschke.

 

Zudem bedankte er sich bei der Polizei für deren schnelle Reaktion und umfassende Arbeit, die Bevölkerung zu schützen.

Er betonte auch, dass das BKH Straubing eine sehr sichere Einrichtung sei und im Vergleich zum Bundesdurchschnitt seltene Fälle von Lockerungsmissbrauch auftreten.

 

„Wir nehmen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Straubingerinnen und Straubinger, sehr ernst“, so Nitschke.

 

Er sieht die Notwendigkeit, in Einzelfällen Regularien zu schaffen, die einen frühzeitigen Transfer von Patienten bei einem Therapieabbruch in eine JVA ermöglichen.

 

Keine Verbindung zu Mainkofen

Prof. Nitschke stellte zudem klar, dass keine Verbindung zwischen der Flucht aus dem BKH Straubing und dem zeitnahen Lockerungsmissbrauch eines Patienten der Klinik Mainkofen besteht. Es handle sich um zwei unabhängige Ereignisse mit völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen.

 

Straubing: Vier Insassen aus Bezirksklinikum geflohen

 

Bezirk Niederbayern / MB

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