Der Europäische Gerichtshof für Menschenreche in Straßburg hat heute Nachmittag über die Beschwerde gegenüber der Sicherheitsverwahrung des sogenannten "Joggerin-Mörders" aus dem Landkreis Kelheim entschieden: Der Mörder muss in Sicherungsverwahrung bleiben.
Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter hat sich erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bewährt. Der verurteilte "Joggerin-Mörder" aus Kelheim, der durch seine Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte verletzt sah, scheiterte am Dienstag endgültig vor dem Straßburger Gericht.
Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter hat sich erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bewährt. Ein verurteilter Mörder aus Deutschland, der durch seine Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte verletzt sah, scheiterte am Dienstag endgültig vor dem Straßburger Gericht (Beschwerdenummern 10211/12 und 27505/14).
Der Beschwerdeführer hatte 1997 im Alter von 19 Jahren in Niederbayern eine Joggerin ermordet. Seit dem Ende seiner Jugendhaft im Jahr 2008 sitzt er in Sicherungsverwahrung, aktuell im bayerischen Straubing.
Die deutschen Gerichte hätten mittels Expertengutachten hinreichend dargelegt, dass der Mann an sexuellem Sadismus leide und in Freiheit weitere Straftaten begehen könnte, argumentierte das Gericht. Seine Sicherungsverwahrung sei daher nicht willkürlich gewesen und habe nicht gegen das Recht auf Freiheit verstoßen. Außerdem unterstrichen die Richter, dass die Unterbringung des Mannes vor allem darauf abgezielt habe, seine psychische Störung zu behandeln. Seine Sicherungsverwahrung sei daher nicht als Strafe anzusehen - damit sei auch der Grundsatz «keine Strafe ohne Gesetz» nicht verletzt worden.
Das deutsche System zur Sicherungsverwahrung war im Jahr 2013 angepasst worden. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland mehrfach deswegen verurteilt - unter anderem, weil sich die Lebensbedingungen der Gefangenen früher nur unwesentlich von denen im regulären Strafvollzug unterschieden. Zuletzt hatte sich das Straßburger Gericht mit der Neugestaltung aber wiederholt zufrieden gegeben.
Dieser hatte 1997 eine Joggerin im Kelheimer Frauenforst ermordet. Seit dem Ende seiner Haftstrafe 2008 sitzt er aktuell in Sicherungsverwahrung in Straubing. Der Mann sieht hierbei unter anderem sein Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt. Deshalb beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof für Menschenreche in Straßburg heute mit diesem Fall und entscheidet in letzter Instanz darüber.
Was bislang geschah:
Im Alter von 19 Jahren hatte der Mann 1997 in einem Wald bei Kelheim eine 31-jährige Joggerin erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen. 1999 hat ihn das Landgericht in Regensburg für 10 Jahre Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. 2008 wurde gegen den Mann Sicherungsverwahrung verhängt. 2015 hat der Mann den Freistaat Bayern auf eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro pro Monat verklagt. Anfang 2017 hat sich der Menschengerichtshof bereits schon einmal mit seinem Fall befasst und die Sicherungsverwahrung für rechtmäßig erklärt.
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