Mi, 28.01.2015 , 14:14 Uhr

Steigende Zahl an Asylverfahren

Während von 2008 bis 2012 durchschnittlich 437 Asylverfahren im Jahr beim Verwaltungsgericht Regensburg eingegangen sind, ist ihre Zahl ab Herbst 2013 stark angestiegen. Im Jahr 2014 wurden bereits 1.316 neue Asylverfahren anhängig gemacht. Die Zahl der Neueingänge hat sich damit gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 etwa verdreifacht. War in den Jahren 2010 bis 2012 jeweils nur etwa jedes fünfte Verfahren am Verwaltungsgericht Regensburg ein Asylrechtsstreit, ist dieser Anteil inzwischen auf über 36 % angestiegen.

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Die erhebliche Zunahme der Eingänge in Asylsachen lastet die (unverändert gebliebene) personelle Kapazität des Verwaltungsgerichts Regensburg bereits jetzt vollständig aus. Im Jahre 2015 ist freilich mit einer weiteren Zunahme der Asyleingänge zu rechnen, insbesondere weil demnächst die personellen Verstärkungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) greifen werden. Dieses hat für 2014 rund 300 und für 2015 rund 350 weitere Stellen bewilligt bekommen, so dass sich auch die Zahl der Entscheidungen des Bundesamtes über Asylanträge deutlich erhöhen wird. Ende 2014 lagen dort etwa 170.000 unerledigte Asyleingänge, die Dauer der Verfahren beim Bundesamt beträgt bisher durchschnittlich 7,3 Monate. Das Bundesamt rechnet für 2015 mit 230.000 Asyleingängen, nach knapp über 200.000 Asyleingängen in 2014. Außerdem hat Anfang 2015 in Deggendorf, also im Gerichtsbezirk, eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber mit etwa 500 Plätzen und mit einer Außenstelle des Bundesamtes den Betrieb aufgenommen.

Bei einer weiteren Zunahme der Asyleingänge müsste bei Gericht das Personal im richterlichen und nichtrichterlichen Bereich von derzeit jeweils etwa 30 Stellen rasch aufgestockt werden. Anderenfalls ist zu befürchten, dass die Verfahrensdauer nicht nur bei den Asylsachen (die Laufzeiten bei Asylklagen betragen derzeit durchschnittlich etwa ein halbes Jahr) erheblich ansteigen wird, sondern auch in den sonstigen Verwaltungsstreitsachen wie beispielsweise bei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung oder auf Ausbildungsförderung (BAföG) oder bei Klagen gegen die Planfeststellung einer Ortsumgehung oder die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus Wasser- oder Windkraft. Die sechs zusätzlichen Richterstellen, die der Landtag kurz vor Weihnachten 2014 ab 2016 für die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte insgesamt wegen der Zunahme der Asylverfahren beschlossen hat, werden jedenfalls nicht reichen. Außerdem müsste das Gericht bei weiterem Anstieg der Asyleingänge und fehlender Personalaufstockung zwangsläufig Abstriche im Bereich der Bürgerfreundlichkeit und der Serviceorientierung machen. 

Zahlen und Fakten

Das Verwaltungsgericht Regensburg ist zuständig für Klagen und Anträge von Asylbewerbern, die ihren Aufenthalt im Gerichtsbezirk zu nehmen haben. Dieser umfasst die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist damit das einzige bayerische Verwaltungsgericht, dessen Zuständigkeit sich auf zwei Regierungsbezirke er streckt.

Herkunftsländer | Create infographics

Der Ablauf eines Asylverfahrens

Für das verwaltungsgerichtliche Asylstreitverfahren gilt der sog. Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. das Gericht (in aller Regel die Einzelrichterin bzw. der Einzelrichter) ermittelt den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen. So sind in Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung beispielsweise die Verfahrensakten des Bundesamtes zu sichten und auszuwerten, aber auch die bei Gericht vorliegenden vielfältigen Erkenntnisquellen zur Situation im Herkunftsland. Hierzu gehören etwa Lageberichte des Auswärtigen Amtes, Auskünfte der deutschen Auslandsvertretungen und Berichte von internationalen oder nationalen Flüchtlingsorganisationen. In der mündlichen Verhandlung selbst, die in der Regel öffentlich ist, erhalten die Kläger Gelegenheit, mit Hilfe eines vom Gericht zur Verfügung gestellten Dolmetschers vorzutragen und dabei insbesondere ihre individuellen Asylgründe und die geltend gemachte Verfolgungssituation darzulegen. Darüber hinaus können auch vorgelegte Urkunden und sonstige Dokumente, Sachverständigengutachten sowie die Einvernahme von Zeugen zur Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und zur Überzeugungsbildung des Gerichts beitragen.

 

pm

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