Fr., 20.01.2017 , 14:25 Uhr

Staatsanwaltschaft: Ermittlungen gegen Ex-OB Schaidinger bestätigt

Wie die Regensburger Staatsanwaltschaft heute bestätigt, gibt es in der Stadt ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen Regensburgs ehemaligen Oberbürgermeister Hans Schaidinger und einen Regensburger Bauunternehmer. Das Verfahren wurde bereits Ende 2016 eingeleitet, gestern (19.01) wurden nicht näher geschilderte Durchsuchungen durchgeführt und Unterlagen sichergestellt.

Dem ehemaligen Oberbürgermeister wird Bestechlichkeit, dem mitbeschuldigten Bauunternehmer Bestechung vorgeworfen.

 

 

Laut Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass Alt-Oberbürgermeister Schaidinger das Bauunternehmen des Mitbeschuldigten bewusst in rechtswidriger Weise untersützt hat. Diese als "einseitig" bezeichnete Unterstützung soll es noch während der Amtszeit des ehemaligen Stadtoberhaupts gegeben haben.

Weiter lautet die Erklärung der Staatsanwaltschaft:

"Hierfür soll ihm der Mitbeschuldigte im Januar 2014 einen Beratervertrag in seinem Unternehmen mit einem monatlichen Honorar von 20.000 EUR sowie die kostenlose Nutzung seiner Segelyacht mit Skipper für eine Reise in Aussicht gestellt haben. Tatsächlich soll der Alt-Oberbürgermeister dieses Angebot im Mai 2014 ausdrücklich angenommen und im Oktober 2014 seine Beraterstelle angetreten haben."

Schlegl fordert Rückgabe der Ehrenbürgerwürde

CSU-Stadtrat Christian Schlegl hat heute im Gespräch mit der Mittelbayerischen Zeitung auf die Ermittlungen reagiert. Er fordert, Schaidinger solle die Ehrenbürgerwürde aberkannt werden, sofern sich die Vorwürfe bestätigen.

Auch auf den OB-Wahlkampf 2014 geht der damals unterlegene Kandidat im MZ-Gespräch ein. Schaidinger hatte sich damals im Wahlkampf überraschend von Schlegl distanziert. Jetzt hegt Christian Schlegl laut MZ den Verdacht, Wolbergs und Schaidinger könnten sich damals gegen ihn verbündet haben, um Wolbergs zum Sieg zu verhelfen.

Christian Schlegl hat uns folgende Erklärung zugeschickt:

„Die heute aufgekommenen Erkenntnisse über die Verflechtungen von Alt-OB Schaidinger und der Firma BTT sind bodenlos, völlig inakzeptabel und machen mich fassungslos, ob der Dreistigkeit und der Missachtung jeglicher moralischer Grenzen.

Ich hatte zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Kenntnisse über diese Seilschaften und hätte diese auch nicht tolerieren können

Bei Betrachtung der Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Wolbergs, Hartl und Schaidinger von BTT zum Zeitpunkt des OB-Wahlkampfs erscheinen im Nachhinein die Vorkommnisse und Verhaltensweisen der handelnden Personen in völlig anderem Licht.

Sollte sich der Verdacht gegen Herrn Schaidinger erhärten, wäre die Rückgabe der Ehrenbürgerwürde unausweichlich.“

 

 

 

Reaktionen auf Ermittlungen

Schon kurz nach der Bestätigung der Ermittlungen gegen den Ex-Oberbürgermeister haben uns erste Reaktionen aus der Politik und den sozialen Netzwerken erreicht:

Für den FDP-Politiker Horst Meierhofer (Archivfoto) gilt natürlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Ihn hat die Bestätigung der Ermittlungen heute aber nicht überrascht. Meierhofer hätte es gewundert "wenn das erst unter dem neuen OB angefangen hätte". Er bezeichnet die ganze Situation heute als "äußerst unappetitlich".

Video: Stadtrat Ludwig Artinger (FW) hat heute im TVA-Interview ebenfalls auf die Bestätigung der Ermittlungen gegen Schaidinger reagiert.

 

Reaktionen auf Twitter

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft

Im Zuge der bekannten Ermittlungen wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg bereits Ende vergangenen Jahres ein weiteres förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das sich gegen den vormaligen Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Hans Schaidinger und einen Regensburger Bauunternehmer richtet. In diesem Verfahren wurden gestern mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen und Unterlagen sichergestellt; Angaben zu den verschiedenen Durchsuchungsobjekten werden nicht gemacht. Aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen konnte die Einleitung des förmlichen Ermittlungsverfahrens nicht früher mitgeteilt werden. 


Dem Alt-Oberbürgermeister wird Bestechlichkeit, dem mitbeschuldigten Bauunternehmer Bestechung vorgeworfen. 

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass der Alt-Oberbürgermeister noch in seiner Amtszeit das Wohnungsbauunternehmen des Mitbeschuldigten im Verfahren zur Vergabe des ehemaligen Areals der Nibelungenkaserne bewusst in rechtswidriger Weise einseitig unterstützt hat. Hierfür soll ihm der Mitbeschuldigte im Januar 2014 einen Beratervertrag in seinem Unternehmen mit einem monatlichen Honorar von 20.000 EUR sowie die kostenlose Nutzung seiner Segelyacht mit Skipper für eine Reise in Aussicht gestellt haben. Tatsächlich soll der Alt-Oberbürgermeister dieses Angebot im Mai 2014 ausdrücklich angenommen und im Oktober 2014 seine Beraterstelle angetreten haben. Lediglich ein einfacher Tatverdacht besteht dahingehend, dass der Alt-Oberbürgermeister das Angebot sogar schon vor dem 1. Mai 2014 und damit in seiner aktiven Dienstzeit stillschweigend – jedoch für den Unternehmer erkennbar – angenommen hat. Daher besteht zwar der dringende Tatverdacht der Bestechung gegen den Unternehmer, aber nur der einfache Tatverdacht der Bestechlichkeit gegen den Alt-Oberbürgermeister. Denn der Tatbestand der Bestechung wäre bereits mit Abgabe des Angebots im Januar 2014 vollendet; der Tatbestand der Bestechlichkeit aber erst mit Annahme des Angebots, das noch in laufender Dienstzeit hätte erfolgen müssen.

Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg einen (weiteren) Haftbefehl gegen den beschuldigten Unternehmer erwirkt, der bereits vorgestern mitvollzogen wurde. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr angenommen, da er in besonderer Weise Anlass und Möglichkeit zum Untertauchen hat.

Die Strafandrohung für Bestechlichkeit reicht gemäß § 332 Absatz 1 Strafgesetzbuch von 6 Monaten bis 5 Jahre und für Bestechung gemäß § 334 Absatz 1 Strafgesetzbuch von 3 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, sofern kein minder schwerer Fall angenommen wird. 


Der Beschuldigte Bauunternehmer befindet sich bereits seit vorgestern in Untersuchungshaft. Nach Eröffnung des Haftbefehls hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg die Haftfortdauer angeordnet. Dies gibt Anlass daran zu erinnern, dass bis zur Rechtskraft eines möglichen verurteilenden Urteils im Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. 

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg/MF

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