Für die aktuell hohen Corona-Zahlen in Bayern sind nach Worten von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach wie vor «sehr viele» Urlaubsrückkehrer verantwortlich. Er sprach zudem von einem übermäßigen Leichtsinn bei vielen Menschen. «Die Zahl derer, die über Leichtsinn sich infizieren, wächst», sagte Söder am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Dies zeige sich an der hohen Zahl junger Infizierter – da gebe es bei manchen noch kein starkes Bewusstsein für die Gefahr von Corona.
Söder sagte, derzeit gebe es noch keinen sprunghaften Anstieg der Zahlen in den Krankenhäusern – man habe aber die Sorge, dass die Infektionen wieder in die Krankenhäuser hineinwachsen könnten. Die Strategie zur höchsten Sorgfalt müsse deshalb bleiben, mahnte der Regierungschef.
dpa
Der Ministerrat hat heute sogenannte „potentielle Regelmaßnahmen“ formuliert, mit denen von besonders vielen Corona-Infektionen betroffene Kommunen reagieren sollen. Bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 hält der Ministerrat folgendes für geeignet:
Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen.
Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf v.a. maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen.
Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage o.ä. auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel.
Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen.
Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (außerhalb des zulässigen Gastronomiebetriebs nach § 13 Abs. 4 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung).
Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“).
Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit.
Ausschnitt aus dem Bericht aus der Sitzung des Ministerrats
Der Ministerrat hält eine Verschärfung der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung für erforderlich. Auch bei Kurzaufenthalten in Risikogebieten besteht eine erhebliche Infektionsgefahr, insbesondere beim Besuch von Großveranstaltungen. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.
Ausschnitt aus dem Bericht aus der Sitzung des Ministerrats
MF/dpa/Bayerische Staatskanzlei