Di., 14.12.2021 , 13:15 Uhr

Söder: Booster-Impfung ersetzt Testpflicht bei 2G+

Nach einer gemeinsamen Kabinettssitzung von Bayern und Sachsen hat sich Ministerpräsident Markus Söder im Anschluss geäußert. Es wurden kleine Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Booster-Impfung ersetzt die Testpflicht bei 2G+, wenn 15 Tage nach der Impfung vergangen sind.

Beide Länder, Sachsen und Bayern sind von der Corona-Pandemie aktuell am stärksten betroffen. Diese beiden Länder hätten auch die schärfsten Maßnahmen beschlossen, so Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Diese Maßnahmen wirken aber, erste positive Entwicklungen zeichnen sich ab.

Söder fordert für die Omikron-Variante nationale Regelungen. Dafür müsse auch der Impfstoff fließen. Ab morgen, 15.12.21, startet das Impfen für Kinder. Laut der Stiko könnten Kinder von Omikron auch besonders betroffen sein.

90 % der Impfungen sind aktuell Booster-Impfungen, nur 10 % sind Erstimpfungen. „9 von 10 Ansteckungen finden aktuell von Ungeimpften statt“, so Söder.

 

Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wurde heute bis zum 12. Januar 2022 verlängert. In einigen Punkten wird die 15. BayIfSMV zum 15. Dezember (Inkrafttreten) angepasst.

 

Kleine Veränderungen zum 15. Dezember:

 

 

Booster-Impfung ersetzt 2G+-Testpflicht

Geimpfte, die eine Auffrischungsdosis bekommen haben, sind in Bayern künftig in weiten Bereichen von zusätzlichen Testpflichten befreit. In Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) entfällt nach dem sogenannten Booster also der verpflichtende zusätzliche Test. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) anschließend sagte. Die Booster-Impfung ersetze den Test, sagte er. Greifen solle dies 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen seien aber etwa Alten- und Pflegeheime – dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht.

An Dienstagnachmittag wollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dies auch bundeseinheitlich so beschließen – konkret umsetzen müssen es aber die Länder. Einzelne Bundesländer verfahren bereits so.

 

2G-Ausnahmen für Schüler werden verlängert

In Bayern bleibt es auch nach dem Jahreswechsel zunächst bei erleichterten Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Für 12- bis 17-Jährige gelten dann weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel – nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten. Zunächst solle dies nun bis zum 12. Januar gelten.

Ursprünglich war angekündigt gewesen, dass die Übergangsregel Ende des Jahres ausläuft. Ausgenommen von den 2G-Zugangsbeschränkungen sind in Bayern auch alle Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten.

 

Zeitnahe Omikron-Konferenz von Bund und Ländern gefordert

Zum Kampf gegen die Corona-Variante Omikron fordert Bayerns Ministerpräsident Markus Söder eine weitere zeitnahe Konferenz von Bund und Ländern. «Wir brauchen für Omikron einheitliche nationale Regeln», sagte der CSU-Chef.

Sofern keine Ministerpräsidentenkonferenz mehr vor Weihnachten möglich sei, halte er eine Terminansetzung «sehr früh im Januar» für wichtig, betonte Söder. Omikron sei «auf jeden Fall ansteckender» als die im Freistaat inzwischen abflachende Welle mit der Delta-Variante des Coronavirus. In Bayern gebe es derzeit 87 Verdachts- und 39 bestätigte Omikron-Fälle.

Bund und Ländern dürften im Kampf gegen die Pandemie nicht mehr nur auf die Infektionswellen reagieren, sondern müssten auch gemeinsame Ideen entwickeln. Dazu gehöre etwa eine einheitliche Impfstrategie.

 

 

dpa/MB

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