Di., 04.06.2024 , 13:31 Uhr

Söder: Bayern stellt 100 Millionen Euro «plus X» an Flut-Hilfen bereit

Noch sind die wirtschaftlichen Schäden der Flut in Bayern nicht zu beziffern. Die Staatsregierung schnürt aber bereits ein erstes Hilfspaket. Laut Bayerns Ministerpräsident Markus Söder werden mindestens 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Nach der Flutkatastrophe in vielen Landesteilen will die bayerische Staatsregierung mindestens 100 Millionen Euro an Finanzhilfen für Betroffene bereitstellen:

«100 Millionen plus X», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss in München.

Von dem Hilfspaket sollen grundsätzlich sowohl Privathaushalte als auch Gewerbebetriebe, Selbstständige sowie Land- und Forstwirte profitieren können.

«Bayern hilft, schnell und unbürokratisch», sagte Söder. «Wir lassen in der Not niemanden allein.»

Söder forderte aber auch den Bund auf, seine Zusagen einzuhalten und Flut-Hilfe zu leisten.

 

Bis zu 5.000 Euro für Haushalte

Nach dem bayerischen Konzept sollen Haushalte nach Worten Söders bis zu 5.000 Euro an Soforthilfen bekommen können, für Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10.000 Euro – wobei Versicherungsleistungen am Ende darauf angerechnet werden.

Bei einer drohenden Existenzgefährdung würden sogar bis zu 100 Prozent erstattet, kündigte Söder an.

Unternehmen und Gewerbetreibende sollen nach seinen Worten zwischen 5000 und 200.000 Euro an Soforthilfen in Anspruch nehmen können.

Wären die Schäden versicherbar gewesen, werden die Summen reduziert.

 

Auszug aus der Mitteilung der Bayerische Staatsregierung

Trotz aller Vorkehrungen kam es durch die langanhaltenden Regenfälle und die dadurch verursachten Überflutungen und Hochwasser in Bayern zu verheerenden Schäden. Die Staatsregierung lässt die Betroffenen nicht im Stich. Angesichts der enormen Schäden stellt sie zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt einen Finanzrahmen von bis zu 100 Mio. Euro bereit.

 

Die Staatsregierung unterstützt die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch folgende Soforthilfen:

Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:

Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

 

Soforthilfen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land-und Forstwirtschaft:

 

Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50 % des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 % begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

 

Die Staatsregierung unterstützt selbstverständlich auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis max. 100 %; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.

 

Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.

 

Die Staatsregierung beauftragt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, im Wege des Notbewilligungsrechts unter Einbindung des Bayerischen Landtages die notwendigen haushaltsmäßigen Voraussetzungen umgehend zu schaffen.

 

dpa / Bayerisches Staatsministerium / MB

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