Fr., 07.06.2013 , 12:51 Uhr

Söder: 150 Millionen Soforthilfen für Hochwasseropfer werden wohl nicht reichen

Die Auszahlung der Soforthilfen für Hochwasseropfer ist in vollem Gang. Schon jetzt prognostiziert Finanzminister Söder, dass das zunächst zugesagte Geld nicht reicht. Dann soll aufgestockt werden.

Angesichts der verheerenden Folgen der Hochwasserkatastrophe rechnet Finanzminister Markus Söder (CSU) nicht damit, dass die bisher beschlossenen 150 Millionen Euro Finanzhilfen für die Opfer ausreichen. «Ich glaube nicht, dass sie reichen werden am Ende – wenn man alles zusammennimmt», sagte Söder am Freitag in München. Er verwies dabei insbesondere auf die dramatische Lage im Landkreis Deggendorf, wo mehrere Ortschaften komplett überschwemmt sind. Das Kabinett hatte aber auch schon beschlossen, dass die Summe nach oben offen ist und dass Hilfe nicht am Geld scheitern soll. Söder kündigte auch an, dass 200 Millionen Euro, die der Freistaat nach dem Zensus in diesem Jahr weniger in den Länderfinanzausgleich zahlen muss, als «Hochwasser-Rücklage» vorgehalten werden sollen.

Die Auszahlung der finanziellen Soforthilfen für betroffene Haushalte und Unternehmen läuft bereits auf Hochtouren. Im Landkreis Deggendorf etwa seien schon rund 400 000 Euro abgerufen worden, sagte Söder. Privathaushalte bekommen auf Antrag 1500 Euro, kleine Unternehmen bis zu 5000 Euro, in besonderen Härtefällen sogar noch mehr. Der Freistaat hatte deshalb von dem beschlossenen 150-Millionen-Euro-Hilfspaket bereits am Mittwoch die ersten 42 Millionen Euro an die betroffenen Landratsämter überwiesen.

Davon gingen laut Söder allein 20 Millionen nach Niederbayern, 10 nach Oberbayern, jeweils 5 in die Oberpfalz sowie in die fränkischen Bezirke und 2 Millionen nach Schwaben. Niederbayern seien aber schon weitere 20 Millionen Euro in Aussicht gestellt worden, sagte Söder.

Die Soforthilfe kann mit einem ganz kurzen Formular beantragt werden. Ausgezahlt wird das Geld entweder von den Landratsämtern oder von den einzelnen Kommunen. Entschieden wird dies jeweils vor Ort.

Abgesehen von den Soforthilfen gibt es dann vier verschiedene Hilfsprogramme: für Privathaushalte, für Gewerbetreibende, für landwirtschaftliche Betriebe und für kommunale Infrastruktur – etwa für die Sanierung von Schulen oder Kindergärten. Diese Hilfen sollen die Kommunen erst bis in zwei Jahren beantragen müssen. Die Frist für die Abwicklung verlängerte das Ministerium von zwei auf vier Jahre.

Während die Soforthilfe unbürokratisch und schnell ausbezahlt wird, wird für die längerfristigen Hilfsprogramme beispielsweise ein möglicher Versicherungsschutz geprüft. Im Extremfall, bei einer Existenzgefährdung, ist sogar denkbar, dass der Freistaat komplette Gebäude, die dauerhaft nicht mehr bewohnbar sind, ersetzt.

Zudem gab Söder am Freitag 25 Millionen Euro für nötige Sofortmaßnahmen beim staatlichen Hochwasserschutz frei. Damit sollten beispielsweise beschädigte Dämme und Deiche in den betroffenen Hochwassergebieten schnell repariert werden können, erläuterte er.

Freiberufler und Gewerbetreibende in den Hochwassergebieten müssen ihre Steueranmeldungen nicht wie üblich bis zum 10. Juni abgeben, sondern bekommen einen Monat länger Zeit. Das teilte Söder ebenfalls mit. Die Sonderregelung gilt beispielsweise für die Finanzamtsbezirke Rosenheim, Deggendorf, Passau, Straubing, Landshut und Regensburg.

 dpa

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