Mit einer Neuordnung der Gebühren an der Sing- und Musikschule nimmt die Stadt Regensburg auf die Lage von Kindern aus dem Landkreis und auf Kinder aus kinderreichen und finanziell schwachen Familien Rücksicht.
Bislang sah die Gebührenordnung der städtischen Sing- und Musikschule für Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Stadtgebiets wohnen, Sonderzuschläge vor, die abhängig von der Unterrichtsform zwischen 315 Euro und 905 Euro pro Jahr betrugen. Diese Sonderzuschläge wurden von den Eltern bezahlt.
Bereits im Mai 2015 hat der Stadtrat neben einer grundlegenden Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Sing- und Musikschule beschlossen, diese Regelung aufzugeben. Damit unterstrich der Stadtrat die Verantwortung der Stadt Regensburg als Oberzentrum.
„Schülerinnen und Schüler aus Stadt und Landkreis Regensburg sind uns gleich viel wert, und deshalb sollen sie unsere Bildungseinrichtungen auch ohne Unterschied nutzen können“, betont Oberbürgermeister Joachim Wolbergs. „Wir wollen gleiche Chancen für alle Kinder.“ Ab dem neuen Schuljahr fallen an der Sing- und Musikschule die bisherigen Sonderzuschläge für Kinder aus dem Landkreis weg.
„Wir setzen damit auch ein Zeichen dafür, dass Stadt und Landkreis immer enger zusammenarbeiten und sich mehr und mehr als eine gemeinsame Region verstehen“, sagt Wolbergs.
Durch den Verzicht auf die Sondergebühr nimmt die Sing- und Musikschule pro Jahr etwa 24 000 Euro weniger ein.
Zudem sind die Gebühren der Sing- und Musikschule für Kinder aus kinderreichen und finanziell schwächer gestellten Familien gesenkt worden.
Diese Mindereinnahmen werden durch eine maßvolle Erhöhung der allgemeinen Gebühren ausgeglichen, über die alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bereits informiert worden sind.
„Mit der Neuausrichtung der Gebühren schaffen wir wieder ein weiteres Stück soziale Gerechtigkeit“, sagt OB Wolbergs. „Ich bin mir sicher, dass wir dafür die Unterstützung von allen Schülern und Eltern finden.“
Pressemitteilung/MF