Der Stadtrat Straubing hat gestern einstimmig die Anordnung einer Allgemeinverfügung beschlossen, nach der in Bereichen der historischen Innenstadt (siehe Plan) das Abbrennen bestimmter pyrotechnischer Gegenstände am 31. Dezember 2016 und am 01. Januar 2017 nicht gestattet ist.
Er ist damit einem Antrag der Feuerwehr Straubing gefolgt, die bereits seit vielen Jahren besorgt über das zunehmende Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Innenstadt ist. Nach den Erfahrungen aus dem Brand des historischen Rathauses am 25. November dieses Jahres empfahl die Feuerwehr nunmehr eindringlich, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der historischen Innenstadt zukünftig zu untersagen.
Die Gebäude am Stadtplatz sind besonders brandempfindlich. Insbesondere aufgrund der geschlossenen Bauweise besteht die Gefahr, dass sich ein Brand schnell auf andere Gebäude ausweitet. Durch die dichte Bebauung und engen Gassen sind Gebäude für die Feuerwehr zum Teil nur schwer zugänglich. Besonders gefährdet sind auch die bestehenden Flachdächer, historischen Innenhöfe mit Holzveranden, Dachterrassenbereiche usw., da abgebrannte, noch glimmende Feuerwerkskörper dort liegen bleiben und somit leicht ein Brand entstehen kann. Gleiches gilt für alte Dachdeckungen, die nicht mehr völlig geschlossen sind, und Dachrinnenbereiche. Dort können Feuerwerkskörper bis zum Holz des Dachstuhles bzw. der Verschalung gelangen. Nicht zuletzt gibt es im Bereich der historischen Innenstadt zahlreiche Gebäude mit umfangreichen Holzkonstruktionen, die vor Bränden zu schützen sind. Die Gefahr, dass Schwelbrände entstehen, ist hier nochmals erheblich größer.
LH