Di., 29.12.2020 , 08:44 Uhr

Silvester und Neujahr: Feuerwerksverbot auf Walhalla und Befreiungshalle

Die Bayerische Schlösserverwaltung hat ein Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr beschlossen. Dazu gehören auch die Walhalla in Donaustauf und die Befreiungshalle in Kelheim. Am 31.12.20 und 01.01.21 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dort verboten! 

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2020 beschlossen, dass neben der bereits geltenden landesweiten nächtlichen Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr am 31. Dezember und 1. Januar ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen gilt. Zudem werden das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik an diesen Tagen auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten.

In diesem Zusammenhang weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass am 31. Dezember und am 1. Januar ergänzend zu den geltenden staatlichen bzw. kommunalen Regeln ganztägig rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper oder sonstige Pyrotechnik abgebrannt werden dürfen. Die Schlösserverwaltung untersagt jedes Abbrennen dieser Gegenstände insbesondere auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen.

Neben der Pandemiebekämpfung dient diese Regelung auch der Verhütung einer erhöhten Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich. Diesbezüglich will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.

 

Verbot auch auf Walhalla und Befreiungshalle

Die Befreiungshalle in Kelheim und die Walhalla in Donaustauf sind an Silvester und Neujahr geschlossen.

Die Befreiungshalle wird aber der Einmündung zur Kreisstraße KEH15 vom 31.12.20, 18:00 Uhr bis 01.01.21, 8:00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Bei der Walhalla wird die Walhallastraße ab Höhe Abzweigung Klenzestraße vom 31.12.20, 18:00 Uhr bis 01.01.21, 8:00 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Aus Gründen des Brandschutzes und zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit der Menschen gilt auf dem gesamten Gelände von Walhalla und Befreiungshalle ein Feuerwerksverbot.

Die Einhaltung der Regelung wird durch Polizei und Sicherheitsdienst überwacht.

 

Bayerische Schlösserverwaltung/Verwaltung Befreiungshalle Kelheim/MB

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