Das außergewöhnliche Corona-Jahr 2020 geht auch so zu Ende: An Silvester und Neujahr gibt es dieses Jahr ein Feuerwerksverbot. Eine Sonderregelung wie an Weihnachten gibt es dieses Jahr nicht. Aber was ist überhaupt erlaubt? Hier ein Überblick.
Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten: Die Kontaktbeschränkung gelten auch an Silvester und Neujahr. Private Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Nur Zuhause: Vor der Haustür sind Treffen mit mehreren Menschen ebenso untersagt wie auf öffentlichen Plätzen - an diesen gilt in der Silvesternacht ein An- und Versammlungsverbot. Veranstaltungen, öffentliche Feste, Versammlungen, Ansammlungen oder auch Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen sind untersagt. Eine Feier ist somit nur zuhause möglich.
JA: Auch an Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung. In ganz Bayern müssen Sie spätestens um 21 Uhr zuhause sein. Dann dürfen Sie das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Ein Feuerwerk bzw. das Abbrennen von Pyrotechnik ist ausdrücklich KEIN triftiger Grund! Die nächtliche Ausgangssperre gilt bis 5 Uhr früh. Besucher müssen sich also auf eine Übernachtung einstellen, wenn sie mit ins neue Jahr feiern wollen.
NEIN: Grund ist die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21.00 bis 5.00 Uhr. Nur auf privaten Flächen wie Gärten, Terrassen und Balkonen darf angestoßen werden.
NEIN: Seit dem 16. Dezember 2020 ist der Verkauf von Feuerwerks-Pyrotechnik in Bayern verboten. Wer noch Restbestände aus den letzten Jahren zu Hause hat, darf diese aber nicht überall in die Luft jagen: Auf vielen zentralen öffentlichen Plätzen gilt nämlich ein Böllerverbot und auch ganze Stadtgebiete können zur Böllerfreien-Zone erklärt werden. Die Stadt München beispielsweise verbietet das Zünden von Feuerwerk ausnahmslos innerhalb des Mittleren Rings. Altes Feuerwerk niederbrennen darf man also nur auf dem eigenen Grundstück unter der Voraussetzung, dass es nicht in einem Gebiet liegt, in welchem Böllern grundsätzlich verboten ist.
Die Regelungen der einzelnen Kommunen findet ihr jeweils auf der Internetseite der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.
JA und NEIN: Auf vielen öffentlichen Plätzen, vor allem auch in Innenstädten gibt es dieses Jahr ein Feuerwerksverbot. Nicht nur das Abbrennen, sondern auch das Mitführen von Pyrotechnik ist bereits verboten. Sollten Sie noch Restbestände aus den letzten Jahren zu Hause haben, dürfen Sie diese nur noch auf Ihrem eigenen Grundstück abbrennen. Voraussetzung ist hierbei aber auch, dass das Grundstück nicht in einem Gebiet liegt, wo Böllern grundsätzlich verboten ist.
Diese verbotenen Gebiete legen die Kommunen selbst fest.
In Regensburg gilt das Feuerwerksverbot in folgenden Straßen und auf Plätzen:
Auf allen öffentlichen Flächen der Altstadt südlich der Donau im und innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogspark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße und aus dem Villapark, sowie allen öffentlichen Flächen in Stadtamhof und dem Oberen und Unteren Wöhrd. Betroffen sind auch die Nibelungenbrücke, die Eiserne Brücke, die Steinerne Brücke, der Eiserne Steg, die Brücke am Wasserkraftwerk (Winzerweg), die Wehrbrücke Donaukanal Regensburg, der Pfaffensteiner Steg, der Grieser Steg, die Oberpfalzbrücke und die Protzenweiherbrücke.
Wird das Böllerverbot tagsüber nicht eingehalten, werden 250 Euro Bußgeld fällig, nach 21 Uhr sind es sogar 500 Euro.
NEIN: Grundsätzlich ist jegliche Feuerwerks-Protechnik der Klasse F2 verboten. Darunter fallen Feuerwerksraketen, Batterien etc. Die Pyrotechnik der Klasse F1 bleibt aber auch dieses Jahr erlaubt. Dazu gehören zum Beispiel Wunderkerzen, Knallerbsen, Bodenwirbel oder Partyknaller.
Der Grund für diese Einschränkung ist, dass vermeidbare Verletzungen durch Böllern minimiert werden sollen, um Krankenhäuser in der aktuellen Situation nicht noch mehr zu belasten.