Mo, 10.08.2020 , 11:36 Uhr

Sexting: Polizei Oberpfalz klärt auf

SEXTING – was steckt dahinter? Die Polizei Oberpfalz klärt über das neue Phänomen auf, warnt vor Gefahren und zeigt, welche Konsequenzen das Versenden erotischen Aufnahmen von sich selbst haben kann. 

Fast jeder Jugendliche besitzt heutzutage ein eigenes Smartphone und ist Profi, was die Handhabung und Nutzung eines solchen Gerätes angeht. Schnell wird ein Selfie gemacht und auf Senden geklickt. Ob man darauf vielleicht nackt oder nur halb nackt zu sehen ist, spielt im ersten Moment keine Rolle. Das Verschicken und weitere Verbreiten hat allerdings oft strafrechtliche Folgen. Die Polizei registriert immer häufiger solche Fälle, die als sogenanntes Sexting beschrieben werden.

 

Beispielszenario:

Lea und Phillip sind seit einigen Monaten ein Paar und schreiben sich stündlich WhatsApp-Nachrichten. Phillip bittet Lea eines Tages als Liebesbeweis mit ihrem Smartphone ein Selfie zu machen, auf dem sie lediglich in Unterwäsche zu sehen ist. Ein paar Monate später trennen sich beide und Phillip veröffentlicht das Selfie von Lea an seine Schulkameraden.

Ein klassischer Fall von SEXTING (Sex + Texting)! Dieses Phänomen beschreibt das Versenden erotischer Selbstaufnahmen mittels gängiger Messenger-Dienste.

 

Überlege, was du einem anderen anvertraust

Unter Erwachsenen, insbesondere aber auch Jugendlichen ist ein solches Vorgehen weit verbreitet. Gerade junge Mädchen lassen sich oft dazu verleiten, Selfies an den „Männerschwarm“ weiterzusenden. In knapper Bekleidung wollen sie auf sich aufmerksam machen. Ist das Foto erst einmal verschickt, kann es nicht mehr zurückgeholt werden. Viele der Betroffenen würden sich aber genau das nach ein paar Monaten wünschen, wenn es zu Streitereien zwischen den Freunden oder zum Bruch der Beziehung kommt! Genauso erging es auch Lea, die nun von anderen Freunden ihr Lächeln und ihren Spitzen-BH auf einem Selfie gezeigt bekommt.

Lächeln, in die Kamera schauen und Klick; dann auf Versenden – es dauert lediglich ein paar Sekunden und das Bild ist fertig. Die Scham, wenn sich die Klassenkameraden über einen lustig machen und jeder das mittlerweile peinlich gewordene Foto kennt, dauert allerdings erheblich länger an und kann Betroffene stark in ihrem Selbstwertgefühl treffen. Vielmehr noch verletzt die Weitergabe eines derartig vertrauenswürdigen Inhalts die Betroffenen tief in ihrer Seele.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich der Gefahren solcher Handlungen bewusst zu werden! Jeder muss letztlich selbst entscheiden, ob man sich klar gegen diese Art von „Spaß“ oder „Rache“ aussprechen möchte und sein Wissen vielleicht Erwachsenen anvertrauen sollte.

Das Netz vergisst nichts – überlege, was Du einem anderen anvertrauest bzw. weiterleitest.

Solltest Du wie Lea selbst davon betroffen sein:

Weitere Informationen für Jugendliche gibt es unter www.handysektor.dewww.juuuport.de oder www.polizei-beratung.de.

Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten wird geraten:

Bitte

Verbreitung, Besitz und Erwerb solcher Bilder von Kindern ist strafbar

Besonders schwerwiegend wird die Handlung dann, wenn Bilder von halbnackten oder nackten Kindern erhalten und verbreitet werden, bei der – wie es im §184b des Strafgesetzbuches steht – „in sexuell aufreizender Wiedergabe die unbekleideten Genitalien“ oder „die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zu sehen sind.

Ein Schüler, der in der Oberpfalz ein 12-jähriges Mädchen aufgefordert hatte, ein Nacktbild von sich zu machen, hatte sich unter anderem wegen Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornographischer Schriften und Bilder strafbar gemacht! Er hatte das Nacktbild an seine Freunde per WhatsApp weiterversandt.

Zahl der Fälle in der Oberpfalz steigt an

Im Jahr 2019 wurden bei der Oberpfälzer Polizei insgesamt knapp 150 Taten aufgrund des oben genannten Deliktes registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies fast um ein Drittel mehr. Die Tendenz ist weiterhin steigend.

Zwar ist die Aufklärungsquote sehr hoch, was die Täterermittlung betrifft, doch letztlich steckt immer eine betroffene, stark verunsicherte, in ihrem Selbstwertgefühl verletzte und meistens sehr junge Person dahinter.

Für eine solche Tat – die viele als Spaß betrachten – gilt ein Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe – sprich es handelt sich um ein Vergehen! Des Weiteren stehen Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) oder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) im Raum.

Für den Einzelnen bedeutet das: das Handy wird sichergestellt oder beschlagnahmt und i. d. R. ersatzlos für immer durch das Gericht eingezogen, ALLE Dateien werden gesichtet, gelöscht und die Eltern verständigt, eine Strafanzeige erstattet und das Jugendamt eingeschaltet.

Die Polizei in der Oberpfalz appelliert daher gerade an die jüngere Bevölkerung, strikt von solchen, oft aus jugendlichem Leichtsinn begangenen Handlungen abzusehen! Schätze deine/n Mitschüler/in oder Partner/in, wenn Du persönlich bei ihr/ihm bist. Setze sie/ihn nicht unter Druck, derartige Fotos von sich zu machen, nur, damit du vor den Freunden „posen“ oder dich „rächen“ kann. Das sind die Konsequenzen nicht wert!

 

Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberpfalz / MB

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

29.04.2024 Oberpfalz: Schwerpunktmonat „Radverkehrssicherheit“ im Mai Mit dem Frühling und dem wärmeren Wetter startet auch wieder die Fahrradsaison. Das Polizeipräsidium Oberpfalz setzt im Mai deshalb den Fokus auf die Radverkehrssicherheit und nimmt an der bayernweiten Schwerpunktaktion teil. 25.04.2024 Auch in Regensburg: Prozess wegen Geldautomaten-Sprengungen in ganz Deutschland gestartet 16 Angeklagte stehen ab heute vor dem Landgericht Bamberg: Zwischen 2021 und 2023 sollen sie 30 Geldautomaten in ganz Deutschland gesprengt haben. Darunter ist auch einer in Regensburg. Der Prozess wird voraussichtlich bis Ende des Jahres dauern. 20.04.2024 Blitzermarathon in der Oberpfalz - 640 Verkehrssünder Ziel der Aktion war es, die Gefahren und Risiken von Geschwindigkeitsüberschreitungen wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken. So soll die leicht angestiegene Anzahl an Verkehrsunfällen wieder rückläufig gestaltet werden. Die Durchführung des 24-Stunden-Blitzmarathon in Bayern fand 2024 zum elften Mal statt und hat sich so als fester Bestandteil des bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 19.04.2024 Haftbefehl wegen versuchten Tötungsdelikten durch Stiche in Regensburg Wegen des Verdachts auf zwei versuchte Tötungsdelikte in Regensburg ist gegen einen Mann Untersuchungshaftbefehl erlassen worden.