Sa, 21.11.2020 , 10:24 Uhr

Schwerpunktkontrolle der Bundespolizei in Sachen Mund-Nasen-Schutz

Am Donnerstag (19. 11.) führte die Bundespolizei in Regensburg mit knapp 20 jungen Polizeibeamten, die normalerweise am Flughafen in München ihren Dienst verrichten, eine Schwerpunktmaßnahme durch.
Ziel der Maßnahme war es, die polizeiliche Präsenz am Hauptbahnhof Regensburg zu erhöhen und gegebenenfalls gegen Personen, die gegen die Maskentragpflicht und damit gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verstoßen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Ergebnis durchaus zufriedenstellend

Die Bereitschaft der Reisenden zum Tragen einer Maske ist anscheinend deutlich größer, als dies aufgrund der zuletzt in den Medien publizierten Demonstrationen gegen die Corona-Regeln anzunehmen war.
Lediglich 37 Bahnreisende wurden in einem Zeitraum von sieben Stunden festgestellt, die keine Maske trugen. Der überwiegende Teil davon hatte in der Eile oder Hektik einfach nicht daran gedacht, die mitgeführte Maske überzuziehen und holte dies nach einem freundlichen aber bestimmten Hinweis durch die Bundespolizisten sofort nach.

Lediglich zwei Personen zeigten sich zunächst etwas uneinsichtig. Nachdem die Beamtinnen/Beamten aber ihre Personalien festgestellt hatten und ihnen ein mögliches Bußgeld sowie ein Platzverweis in Aussicht gestellt wurde, zeigten auch sie sich einsichtig und zogen ihre mitgeführten Masken über.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich viele Bahnreisende über die verstärkte Überwachung der Maskentragepflicht am Bahnhof freuten und dies auch zum Ausdruck brachten, indem sie die Beamten ansprachen, die Richtig- und Wichtigkeit der Maßnahmen lobend erwähnten oder sich dafür bedankten.

Aber auch für die eingesetzten jungen Kolleginnen und Kollegen, die bisher nur am Flughafen tätig waren, bedeutete diese völlig neue Tätigkeit an einem Bahnhof etwas Abwechslung und auch eine willkommene Horizonterweiterung.

Diese Maßnahme bleibt kein Einzelfall. Die nächste Schwerpunktmaßnahme ist schon in Planung.

Hintergrund der Maßnahme

Auf Entscheidung des Bundesministers des Innern unterstützt die Bundespolizei die Bundesländer bei der Pandemiebekämpfung und dabei verstärkt bei der Überwachung der jeweiligen Landeseindämmungsverordnung.
Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich werden durch die Bundespolizei deshalb Reisende in Zügen und auf Bahnhöfen im Bedarfsfall zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes angehalten und bei Uneinsichtigen das zuständige Gesundheitsamt zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens informiert.
Bei allen Maßnahmen gilt der Grundsatz, dass diese eng mit den jeweils zuständigen Landesbehörden abgestimmt werden. Die Durchsetzung der jeweiligen Landeseindämmungsverordnungen obliegt den Gesundheitsämtern.

pm/LS

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