Mi., 22.04.2026 , 12:49 Uhr

Schwandorf: Vogelgrippe-Alarm – Stallpflicht auch in Teilen von Tiefenbach und Rötz

Im Landkreis Schwandorf ist in einem Hausgeflügelbestand im Gemeindebereich Oberviechtach ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis des hochpathogenen Virusstamms H5N1.

Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe auf andere Haus- und Nutzgeflügelbestände zu verhindern, wurde rund um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer inneren Schutzzone und einer äußeren Überwachungszone.

Überwachungszone reicht in den Landkreis Cham

Die festgelegte Überwachungszone betrifft nicht nur den Landkreis Schwandorf, sondern erstreckt sich auch in den nördlichen Landkreis Cham.

Betroffen ist die Gemeinde Rötz mit den Ortsteilen Gänsschnabl, Heinrichskirchen, Herrmannsbrunn, Pillmersried, Rödlmühl und Saxlmühl.

Auch in der Gemeinde Tiefenbach gelten die Maßnahmen. Hier zählen die Ortsteile Altenschneeberg, Politzka, Schönbrunner Kapelle und Hoffeld zur Überwachungszone.

Die genauen Grenzen sind in einer Karte ohne Maßstab dargestellt.

Stallpflicht und Verbringungsverbote

In der gesamten Überwachungszone gilt eine verpflichtende Aufstallungspflicht – Geflügel muss im Stall bleiben.

Zudem dürfen Betriebe in diesem Gebiet kein lebendes Geflügel, keine Eier und kein Geflügelfleisch verkaufen oder abgeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen beim Veterinäramt Cham beantragt werden.

Außerdem sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen in der Überwachungszone untersagt.

Das Landratsamt Cham hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin sind alle Schutzmaßnahmen aufgeführt. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist die Verfügung veröffentlicht, zudem steht dort eine interaktive Karte mit dem genauen Verlauf der Überwachungszone zur Verfügung.

Weitere Schutzmaßnahmen bleiben bestehen

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass zusätzlich weiterhin die bereits am 29. Oktober 2025 angeordneten Maßnahmen gelten. Diese dienen dem Schutz vor einer Verschleppung des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutzgeflügelbestände.

Dazu zählen unter anderem:

Verdachtsfälle sofort melden

Alle Geflügelhalter werden gebeten, bei einem Verdacht auf Geflügelpest umgehend das Veterinäramt Cham zu informieren. Hinweise können insbesondere vermehrte Todesfälle oder eine deutlich verminderte Leistung der Tiere sein.

Das Veterinäramt ist unter der Telefonnummer 09971/78-224 erreichbar.

Pressestelle Landkreis Cham / TK

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