Mo., 10.11.2025 , 15:20 Uhr

Schutzzone eingerichtet: Vogelgrippe im Landkreis Straubing-Bogen bestätigt

Im Landkreis Straubing-Bogen ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Um den betroffenen Ort ist eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet worden.

Im Landkreis Straubing-Bogen ist erstmals in diesem Jahr die Geflügelpest (H5N1) festgestellt worden. In einem Geflügelbestand in Geiselhöring sind Ende vergangener Woche 24 Hühner verendet. Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigten den Nachweis des Virus. Damit gilt der Ausbruch der Vogelgrippe offiziell als amtlich bestätigt.

Keulung und Schutzmaßnahmen

Der restliche Bestand von 69 Tieren wurde bereits am Montag gekeult. Rund um den Ausbruchsort richtete das Veterinäramt Straubing-Bogen eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern ein.

In diesen Gebieten gelten zahlreiche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung: Aufstallungspflicht, Verbringungs- und Beförderungsverbote, Anzeigepflichten, Eigenüberwachung, Hygieneregeln und das Verbot von Geflügelausstellungen oder -märkten. Details dazu stehen in der Allgemeinverfügung des Landkreises, abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de.

Veterinäramt warnt vor weiterer Ausbreitung

Das Veterinäramt spricht von einem „hochdynamischen Seuchengeschehen“. In den kommenden Tagen und Wochen bestehe daher eine akute Gefährdung für im Freien gehaltenes Nutz- und Hausgeflügel. Alle Geflügelhalter – auch Hobbyhalter – sollen streng auf Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen achten, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Hinweise für Tierhalter und Spaziergänger

Besonders Hunde und Katzen sollten nicht unbeaufsichtigt an Gewässern wie der Donau unterwegs sein, um Kontakt mit toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Bereits das Beschnuppern könne zur Weiterverbreitung des Virus führen.

Wer einen toten Wasser-, Raben- oder Greifvogel findet, soll dies dem Veterinäramt Straubing-Bogen unter Angabe des Fundorts melden (Telefon 09421/973-168). Tote Tauben oder Singvögel müssen nicht gemeldet werden.

Informationen für Hobbyhalter

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt auf seiner Homepage eine Broschüre zur Hobby-Hühnerhaltung bereit. Sie enthält wichtige rechtliche Vorgaben, Informationen zur Früherkennung von Tierseuchen, zur Biosicherheit und zur Aufstallungspflicht.

Eine Übertragung des H5N1-Erregers auf Menschen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Dennoch sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt oder eingesammelt werden.

Pressemitteilung Landratsamt des Landkreises Straubing-Bogen / MF

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