Am Mittwochmorgen (17.06.20) ist am Landgericht Regensburg das Urteil im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs, den früheren Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, gefallen. Wolbergs ist in einem Fall der Bestechlichkeit schuldig und wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Nach 35 Hauptverhandlungstagen ist heute vor dem Landgericht Regensburg das zweite Strafverfahren gegen Joachim Wolbergs zu Ende gegangen.
In einem Fall ist Wolbergs der Bestechlichkeit in Zusammenhang mit Parteispenden und der Förderung eines Bauvorhabens des Bauunternehmers Thomas D. schuldig. Dabei geht es um den Komplex „auf der Platte“ aus den Jahren 2015/16. In allen übrigen Anklagepunkten ist der frühere Oberbürgermeister freigesprochen worden.
„Beim Schuldspruch wegen Bestechlichkeit ging das Gericht von einer unzulässigen Ermessensbeeinflussung des damaligen Oberbürgermeisters im Rahmen seines an sich rechtmäßigen dienstlichen Verhaltens aus. Die Kammer folgerte diese aus der Feststellung, dass Joachim Wolbergs sich gegenüber der Stadtverwaltung für die Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Ermöglichung des Bauvorhabens eingesetzt und zeitnah dazu bei Thomas D. Parteispenden in einer Gesamthöhe von 75.000 Euro eingeworben hatte. Hierfür verhängten die Richter eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung. An sich rechtswidrige Diensthandlungen des früheren Oberbürgermeisters stellten sie dagegen nicht fest.“ – Thomas Polnik, Pressesprecher Landgericht Regensburg
Grundsätzlich unterscheide die Kammer zwischen den Zeiträumen, wo Wolbergs 3. Bürgermeister und wo er Oberbürgermeister war. Das sei ein Unterschied im Hinblick auf die Spendenannahmen. Die Kammer habe das „außergewöhnliche Spendenvolumen“ zur Kenntnis genommen – aber auch, dass andere Mitbewerber entsprechende Spenden erhalten hätten.
Nach Übernahme des OB-Amts habe sich die Lage grundsätzlich geändert. Der Wahlkampf könne die hohen Spenden hier nicht mehr rechtfertigen. Das „Dauerwahlkampf“ Argument sei laut Gericht nicht stichhaltig. Es gebe Indizien dafür, dass diese hohen Spenden (nach der Wahl) mit Blick auf die Dienstausübung erfolgt seien.
Das Gericht habe alle Wahlkampfspenden welche Joachim Wolbergs in seiner Zeit als 3. Bürgermeister erhalten hat, als strafrechtlich nicht relevant bewertet. Damit eingeschlossen sind auch die Spenden des Bauunternehmers Ferdinand S. aus den Jahren 2012 bis 2014. Unter anderem haben die beteiligten Bauunternehmer und deren Firmen in ähnlichem Umfang auch an die politische Konkurrenz von Wolbergs gespendet.
Wolbergs Verteidiger Peter Witting hat angekündigt, in Revision gehen zu wollen. „Ich kann das Urteil so nicht akzeptieren“, sagte Witting in einer kurzen Pause und bezeichnete Urteil und Urteilsbegründung als „niederschmetternd“. Wolbergs verließ den Saal wortlos.
Der mitangeklagte Bauunternehmer Ferdinand S. wurde wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Hier betrifft es den „nördlichen Rübenhof“. Die Richter sind der Meinung, dass der Angeklagte versucht hatte, den künftiger Oberbürgermeister der Stadt Regensburg mit einer Wahlkampffspende zur Unterstützung eines Bauprojektes seiner Firma zu bringen.
„Den Tatbeitrag des Bauunternehmers Ferdinand S. sah die Kammer darin, dass dieser nach ihrer Würdigung der Beweise seinen Geschäftspartner zum Zweck der Einflussnahme zum Spenden aufgefordert hatte.“ – – Thomas Polnik, Pressesprecher Landgericht Regensburg
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Pressemitteilung Landgericht Regensburg / dpa / MB