Das Landratsamt des Landkreises Cham hat nach der Einrichtung der Schnellteststationen in Furth im Wald und Waldmünchen einige Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu den Schnelltest-Stationen an der Grenze veröffentlicht. So ist vor dem ersten Schnelltest zwingend eine Vorab-Registrierung im neuen System für Schnelltests nötig. Die zu Testenden müssen sich online vorab registrieren, die Registrierung muss vollständig sein. Die Angabe der Arbeitgeber-Adresse auf deutscher Seite sei laut Landkreis insbesondere für eine mögliche Kontaktverfolgung wichtig.
Heute früh sind die beiden Schnelltest-Stationen an den Grenzübergängen Furth im Wald und Waldmünchen in Betrieb gegangen. Der Start ist trotz der äußerst kurzen Vorbereitungszeit und trotz der zu erwartenden Wartezeiten ganz ordentlich verlaufen. Nichtsdestotrotz gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten: So werden wir die Testkapazitäten insbesondere in Furth im Wald erhöhen, die Öffnungszeiten weiter ausdehnen und den gesamten Ablauf weiter optimieren.
Dazu nachfolgend wichtige Informationen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
1. Registrierung
Vor dem ersten Schnelltest ist zwingend eine Vorab-Registrierung im neuen System für Schnelltests (nicht Centogene) notwendig.
Die zu Testenden müssen sich unter https://21dx.medicus.ai vorab registrieren. Die Registrierung muss vollständig sein. Dazu gehört auch die Angabe der deutschen Arbeitgeber-Adresse (im Feld „Abweichender Standort in den nächsten beiden Wochen“). Diese Angabe ist insbesondere für die Information des Arbeitgebers und die Kontaktnachverfolgung wichtig.
Bitte weisen Sie Ihre Arbeitnehmer darauf hin, dass sie die Arbeitgeberadresse nachtragen, falls diese bei der Registrierung vergessen wurde.
2. Testablauf
Bei der Registrierung wird für die zu Testenden ein persönlicher QR-Code erstellt. Dieser QR-Code sowie Ausweispapiere und die Arbeitgeberbestätigung sind zwingend zu jeder Testung mitzubringen. Eine Registrierung ist nur beim ersten Mal notwendig.
Wichtig: 15 Minuten vor dem Test nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Zähneputzen.
Nach der Testabnahme brauchen / sollen die Getesteten nicht warten, sondern weiterfahren. Sobald das Testergebnis (15 – 30 Minuten nach dem Test) vorliegt, erhalten die Getesteten eine E-Mail. Sie können dann das Testergebnis im Online-Portal abrufen.
Wichtig: Bei positivem Ergebnis sollte auch noch ein PCR-Test gemacht werden und der Getestete muss sich in Quarantäne begeben (keine Arbeitsaufnahme möglich!).
Des Weiteren müssen sich die Betreffenden sofort bei dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik melden.
3. Testpflicht auch für ehemals positiv Getestete
Entgegen unserer bisherigen Regelung müssen sich ab sofort auch ehemals positiv Getestete regelmäßig testen lassen. Sie sind nicht mehr von der Testpflicht ausgenommen.
Diese Änderung ist im Kern auf zwei Punkte zurückzuführen. Zum einen liegt die erste Erkrankungswelle bereits einige Zeit zurück und es gibt (noch) keine gesicherten Daten, wie lange von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden kann. Zum anderen ist unklar wie sich – sollte sich eine Virusmutation etablieren – Virusmutanten auf das Infektionsgeschehen im Besonderen im Hinblick auf die Zeitdauer einer Immunität auswirken.
4. Pendler (Grenzgänger) mit gültigem negativen Testnachweis – Grenze direkt passieren
Pendler, die über einen negativen Testnachweis in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen, der nicht älter als 48 Std. ist (Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abstrichnahme), können die Grenze ohne Test passieren und brauchen sich nicht in die Warteschlange für die Teststation einreihen. Evtl. können sie an diesen Tagen auch auf einen anderen Grenzübergang, z.B. Eschlkam, ausweichen.
Die Grenzpolizei wird die Testnachweise verstärkt kontrollieren. Pendler ohne gültigen Testnachweis können die Grenze nicht passieren und werden zu den Schnellteststationen an den Grenzübergängen Furth im Wald oder Waldmünchen geschickt.
5. Öffnungszeiten der Schnelltest-Stationen
Montag bis Freitag 05.00 bis 08.00 Uhr
13.00 bis 16.00 Uhr (ab 27.01.2021 bis 18.00 Uhr! )
Sonntag 16.00 bis 19.00 Uhr
6. Teststationen in Tschechien
Die Testabnahme ist grundsätzlich auch in Tschechien möglich. Ein gültiger negativer Testnachweis berechtigt ebenso zur Einreise. (Hinweis: der Testnachweis muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sein und der Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.)
Bei einem positiven Test auf tschechischer Seite wird der tschechische Arbeitnehmer jedoch von der tschechischen Gesundheitsbehörde in Quarantäne geschickt. Das hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer keine Bescheinigung von einem bayer. Gesundheitsamt bekommt und damit der Arbeitgeber keine Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz erhalten kann.
Deshalb empfehlen wir bei einem positiven Test in Tschechien: Der Arbeitnehmer soll zusätzlich noch einen Schnelltest an der Grenze machen, damit die bayer. Gesundheitsbehörden involviert sind.
Bitte halten Sie sich selbst über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden unter
https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/testzentren/ und https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/
Mitteilung Landkreis Cham / MF