Die Graffiti wurden zwischen dem 7. und 28. August 2026 in der Obermühlstraße in Schierling angebracht. Betroffen ist ein Stützpfeiler der Bundesstraße B15n.
Bei der Überprüfung entdeckten die eingesetzten Polizeibeamten mehrere unspezifische Tags.
Zunächst bestand die Vermutung, dass sich unter den Graffiti auch ein verfassungswidriges Kennzeichen befinden könnte. Nach bisheriger Einschätzung der Polizei hat sich dieser Verdacht jedoch nicht bestätigt.
Durch die Graffiti entstand ein Sachschaden im hohen dreistelligen Bereich. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung ein.
PI Neutraubling / TVA Onlineredaktion