Di, 20.05.2014 , 10:41 Uhr

Schädel eingeschlagen: Acht Jahre Jugendhaft

Ein Jugendlicher muss für acht Jahre ins Gefängnis, weil er einer Mitschülerin mit einem Stein den Schädel eingeschlagen hat.
Das Landgericht Weiden verurteilte den Jugendlichen gestern wegen versuchten Mordes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Prozessauftakt hatte er ein Geständnis abgelegt, allerdings bestritt er, dass er das Mädchen töten wollte. Das Gericht glaubte diese Aussage nicht. Erst im Verlauf des Prozesses kam das Motiv für die Tat ans Licht: Der damals 14-jährige Täter wollte Sex mit seiner 13 jährigen Mitschülerin.
Als das Mädchen ablehnte, lockte der Täter sie in eine leerstehende Fabrikhalle, um sie dort zu vergewaltigen. Er schlug ihr mit einem Stein den Kopf ein und verletzte sie mit einer Glasscherbe. Als er glaubte sie sei tot, ließ er von ihr ab und deckte sie mit einer Plane ab um sie in der Halle zurückzulassen. Das Mädchen hat die Tat schwer verletzt überlebt.

MF/dpa

 

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