Do, 14.07.2016 , 08:29 Uhr

Schadenersatz wegen Sicherungsverwahrung: Urteil verschoben

Im Prozess um Schadenersatz für einen Sexualmörder wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung verkündet das Landgericht Regensburg an diesem Donnerstag entgegen der Planung noch keine Entscheidung. Der Urteilsspruch sei um gut zwei Wochen auf den 29. Juli verschoben worden, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch ohne Angabe von Gründen mit. Wie es aber hieß, hat die zuständige Zivilkammer weiteren Beratungsbedarf für die Urteilsbegründung.

Der Kläger verlangt vom Freistaat Schadenersatz in Höhe von 44 500 Euro. Er hält die kurz vor seiner Haftentlassung 2008 nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für rechtswidrig. 19-jährig hatte er 1997 eine Joggerin im niederbayerischen Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen (Az.: 1 StR 37/13). Er hatte dafür die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren bekommen.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für unzulässig. 2013 trat ein neues Gesetz in Kraft, das die Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Doch schon 2012 verhängte das Regensburger Gericht im Fall des Sexualmörders erneut eine Sicherungsverwahrung – bereits unter den neuen höchstrichterlich geforderten Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung. Bis heute ist der Sexualmörder in Sicherungsverwahrung.

dpa

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