Do., 09.12.2021 , 11:28 Uhr

Saal an der Donau: Drogen und Falschgeld sichergestellt - 26-Jähriger verhaftet

Polizisten haben in der Wohnung eines 26-jährigen Mannes in Saal an der Donau Drogen und eine große Menge an Falschgeld sichergestellt. Eigentlich waren die Polizisten zu dem Mann gekommen, weil er im Internet Waren verkauft und diese trotz Bezahlung nicht geliefert hatte.

Weil ein 26-jähriger Mann aus Saal a. d. Donau über einen längeren Zeitraum Waren im Internet auf einer Verkaufsplattform angeboten hat und die Ware trotz Bezahlung nicht lieferte, haben am 07.12.2021 Beamte der Kelheimer Polizei die Wohnung des 26-Jährigen durchsucht.

Nach umfangreichen Ermittlungen über einen Onlinebezahldienst kam man dem 26-jährigen Mann auf die Spur. Nach derzeitigem Stand erlangte dieser durch seine Betrügereien rund 3000 Euro.

 

Neben den Betrugstaten zog der Fund einer abgeernteten Aufzuchtanlage, rund 2 Kilogramm Marihuana, sowie über 100.000 Euro sogenanntes „Movie-Money“ erhebliche Konsequenzen nach sich.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erging gegen den 26-Jährigen Haftbefehl, u. a. wegen des dringenden Tatverdachts des Handels mit Rauschgift sowie Geldfälschung. Er wurde am 08.12.2021 nach Vorführung beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen werden von der Landshuter Kripo zusammen mit der Staatsanwaltschaft Regensburg geführt.

 

Kein Spielgeld – das Gesetz sieht empfindliche Strafen für Geldfälschung vor

Das Polizeipräsidium Niederbayern warnt eindringlich vor der Verwendung von veränderten Banknotenabbildungen im Zahlungsverkehr. Geldfälschung ist ein Verbrechen und wird mit hohen Strafen geahndet.

„Prop Copies“ oder auch „Movie-Money“- Noten sind veränderte Banknotenabbildungen. Die Noten weisen in der Regel keine Imitation der Sicherheitsmerkmale auf und können daher leicht durch die Prüfmethode „Fühlen-Sehen-Kippen“ als falsch identifiziert werden.

Die Mehrzahl solcher Stücke wird dennoch als grundsätzlich im Zahlungsverkehr verwechselbar eingestuft. Veränderte Banknotenabbildungen sind damit kein „Spielgeld“. Es handelt sich um Reproduktionen echter Banknoten mit zusätzlichen textlichen oder bildlichen Veränderungen. Banknotenreproduktionen sind dann Falschgeld, wenn sie mit echtem Geld verwechselt werden können und als echt in den Verkehr gebracht werden oder werden sollen.

 

Vorsicht Falschgeld!

Informationen, wie Sie Falschgeld erkennen können, finden Sie auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter: https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/vorsicht-falschgeld/

 

Falscher 50-Euro-Schein

 

PP Niederbayern / MB

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