Am Mittwoch, den 31.08.2016, gegen 08:00 Uhr, befuhr ein 36-jähriger Rollerfahrer die Staatsstraße 2234 von Parsberg in Richtung Hörmannsdorf. Bei einer Verkehrskontrolle durch eine Streife der PI Parsberg wurde festgestellt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Kleinkraftrad mit 49 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelt, für welches mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM benötigt wird.
Der Fahrer konnte allerdings lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen, weshalb ihm eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwartet.
Gegen die Halterin des Kleinkraftrades, welche dem 36-jährigen den Roller geliehen hatte, wird wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
PM/LH